6. Mecheln --Terneuzen.
7. Westflandrische Eisenbahn.
8. Eisenbahn von Chimay.
9. Gent—Eecloo—-Brügge.
10. Termonde —St. Niolas.
11. Hasselt--Maeseyck.
12. Antwerpen—Gent (Waes).
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Niederländischer Verwaltungen.
13. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der niederländischen Staatseisenbahnen
betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei
Achel bis Lüttich-Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle-Grande.
II. Deutscher Verwaltungen.
14. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der belgisch-niederländischen Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg.
III. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
15. bei Comines bis Comines.
16. bei Halluin bis Menin.
IV. Luxemburgischer Verwaltungen.
Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen
Strecken von der belgisch--luxemburgischen Grenze:
17. bei Pétange bis Athus.
18. bei Clémency bis Autel-Bas.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 112, 113.
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19.
Niederlande, Ziffer 11, 12, 14, 15, 16.