Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

   
C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetriebe auswärtiger Berwaltungen 
befinden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der deutsch - russischen Grenze: 
28.  bei Eydtkuhnen bis Wirballen. 
29.  bei Ottloschin bis Alexandrowo. 
30.  bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Rechte - Oder - Ufer - 
Eisenbahn). 
31.  bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn). 
32.  Die von der Ostpreußischen Südbahn - Gesellschaft betriebene Strecke von 
der deutsch - russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo. 
33.  Die von der Marienburg - Mlawkaer Eisenbahn - Gesellschaft betriebene 
Strecke von der deutsch - russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa. 
II. Oesterreichischer Verwaltungen. 
34.  Die von der Kaiser Ferdinands - Nordbahn betriebene Strecke von der 
österreichisch - russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica. 
Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung 
nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch - russischen 
Grenze: 
35.  bei Brody bis Radziwilow. 
36.  bei Podwoloczyska bis Woloczysk. 
37.  bei Nowosielitza bis Nowosielitza. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 93, 94, 95. 
Oesterreich, Ziffer 47, 48, 49. 
  
Schweiz. 
A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
 
1.  Schweizerische Zentralbahn. 
2.. Gotthardbahn. 
3.  Jura - Simplonbahn. 
4. Schweizerische Nordostbahn. 
5.  Vereinigte Schweizerbahnen. 
6.  Neuenburger Jurabahn.
	        
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