Drei Geschäftszweige sollte die Bank betreiben: Giro-, Diskont- und
Lombardgeschäft. Diskont- und Lombardkontor bildeten zusammen die
Lehnbank.
Wie die Girobanken in Amsterdam und in Hamburg, so hatte auch
die Kgl. Giro- und Lehnbank ihr eigenes Bankgeld, ihre eigene Rechnungsmünze.
Im Artikel ı ihres Reglements vom 17. Juni 17065 heißt es: „Alle
Bücher dieser Banco sollen in Pfunden, deren jedes 30 Groschen enthält,
geführt werden. Der immerwährende Bestandteil eines solchen Banco-Pfundes
soll 25%, mehr Wert erhalten als unsere Friedrichsdor, welche
zu 2I Karat 9 Graen ausgemünzt sind und deren 35 Stück eine Mark
enthalten, solchergestalt, daß 4 Pfund Banco unveränderlich einen Friedrichsdor
ausmachen“. Bereits 1766 erfolgte jedoch eine Änderung, indem
das Bankpfund in 24, anstatt in 30 Groschen (A ı2 Banko-Pifennige) eingeteilt
wurde und nicht nur gegen Gold (1-= ı Friedrichsdor), sondern
auch gegen Silber (100 Pfund -= ı31!', Taler Kurant) einen festen Kurs
erhielt.
Nach Banko-Pfunden sollten alle in Berlin und Breslau — auch in
Breslau war am ı. Oktober 1765 eine Kgl. Giro- und Lehnbank errichtet
worden — ansässigen Kaufleute rechnen und in dieser Geldeinheit ihre
Bücher führen. Art. 3 des Reglements vom 29. Oktober 1766 sagt dann
weiter: „Alle \Wechselbriefe, die über 100 Reichstaler sind und von
unseren Untertanen oder Einwohnern zu Berlin oder Breslau, an die Order
eines unserer Untertanen, auf einen Fremden gezogen und ausgestellt
werden, sollen sämtlich in Banko-Pfunden lauten und durch unsere Banken
bezahlt werden. Handelt jemand dagegen, so soll er so viel Strafe geben,
als der Belauf des oder der Wechselbriefe ausmachet, die er auf andere
Weise verfasset und außer unseren beiden Banken bezahlet hat. Von
diesen Strafgeldern soll die Hälfte dem Angeber, die andere Hälfte unserer
Invaliden-Kasse anheimfallen“.
Bankgeld konnte durch Einzahlung von Gold- oder Silbermünzen oder
durch Diskontierungen oder Lombardierungen erworben werden. Bar eingezahltes
Geld konnte am nächsten Tage nach Abzug von !},°], Provision
wieder abgehoben werden.
Der Giroverkehr war ziemlich kostspielig. 1766 trat eine Ermäßigung
der Gebühren ein. Für das erste, aus 20 Posten bestehende Folium
wurden vier, für jedes weitere Folium ein Banko-Pfund berechnet. Am
Ende des Jahres wurde das letzte Folium, wenn auch nur ein Posten auf
29