Volltext : Banken und Bankpolitik

Drei  Geschäftszweige  sollte  die  Bank  betreiben:  Giro-,  Diskont-  und
Lombardgeschäft.  Diskont-  und  Lombardkontor  bildeten  zusammen  die
Lehnbank.

Wie  die  Girobanken  in  Amsterdam  und  in  Hamburg,  so  hatte  auch
die  Kgl.  Giro-  und  Lehnbank  ihr  eigenes  Bankgeld,  ihre  eigene  Rechnungsmünze.


Im  Artikel  ı  ihres  Reglements  vom  17.  Juni  17065  heißt  es:  „Alle
Bücher  dieser  Banco  sollen  in  Pfunden,  deren  jedes  30  Groschen  enthält,
geführt  werden.  Der  immerwährende  Bestandteil  eines  solchen  Banco-Pfundes
  soll  25%,  mehr  Wert  erhalten  als  unsere  Friedrichsdor,  welche
zu  2I  Karat  9  Graen  ausgemünzt  sind  und  deren  35  Stück  eine  Mark
enthalten,  solchergestalt,  daß  4  Pfund  Banco  unveränderlich  einen  Friedrichsdor
  ausmachen“.  Bereits  1766  erfolgte  jedoch  eine  Änderung,  indem
das  Bankpfund  in  24,  anstatt  in  30  Groschen  (A  ı2  Banko-Pifennige)  eingeteilt
  wurde  und  nicht  nur  gegen  Gold  (1-=  ı  Friedrichsdor),  sondern
auch  gegen  Silber  (100  Pfund  -=  ı31!',  Taler  Kurant)  einen  festen  Kurs
erhielt.

Nach  Banko-Pfunden  sollten  alle  in  Berlin  und  Breslau  —  auch  in
Breslau  war  am  ı.  Oktober  1765  eine  Kgl.  Giro-  und  Lehnbank  errichtet
worden  —  ansässigen  Kaufleute  rechnen  und  in  dieser  Geldeinheit  ihre
Bücher  führen.  Art.  3  des  Reglements  vom  29.  Oktober  1766  sagt  dann
weiter:  „Alle  \Wechselbriefe,  die  über  100  Reichstaler  sind  und  von
unseren  Untertanen  oder  Einwohnern  zu  Berlin  oder  Breslau,  an  die  Order
eines  unserer  Untertanen,  auf  einen  Fremden  gezogen  und  ausgestellt
werden,  sollen  sämtlich  in  Banko-Pfunden  lauten  und  durch  unsere  Banken
bezahlt  werden.  Handelt  jemand  dagegen,  so  soll  er  so  viel  Strafe  geben,
als  der  Belauf  des  oder  der  Wechselbriefe  ausmachet,  die  er  auf  andere
Weise  verfasset  und  außer  unseren  beiden  Banken  bezahlet  hat.  Von
diesen  Strafgeldern  soll  die  Hälfte  dem  Angeber,  die  andere  Hälfte  unserer
Invaliden-Kasse  anheimfallen“.

Bankgeld  konnte  durch  Einzahlung  von  Gold-  oder  Silbermünzen  oder
durch  Diskontierungen  oder  Lombardierungen  erworben  werden.  Bar  eingezahltes
  Geld  konnte  am  nächsten  Tage  nach  Abzug  von  !},°],  Provision
wieder  abgehoben  werden.

Der  Giroverkehr  war  ziemlich  kostspielig.  1766  trat  eine  Ermäßigung
der  Gebühren  ein.  Für  das  erste,  aus  20  Posten  bestehende  Folium
wurden  vier,  für  jedes  weitere  Folium  ein  Banko-Pfund  berechnet.  Am
Ende  des  Jahres  wurde  das  letzte  Folium,  wenn  auch  nur  ein  Posten  auf

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