Militärische Maßregeln. Der 14. Juni 1866. 789
den Mittelstaaten entgegen. Am 11ten stellte Osterreich in
Frankfurt den Antrag auf Mobilisierung des ganzen Bundesheeres
mit Ausnahme des preußischen Contingents, weil Preußen
durch das Einrücken seiner Truppen in Holstein thatsächlich den
gasteiner Vertrag gebrochen habe, ein Antrag, dem jede sowohl
formelle wie materielle Berechtigung abgieng. Seine Annahme
war der Krieg. Auf eine in der Schlußsitzung des Landtags
am 13. Juni gestellte Anfrage, zu welcher Abstimmung
über denselben der sächsische Bundestagsgesandte beauftragt sei,
lehnte Beust eine bestimmte Auskunft ab; nur so viel könne
er sagen: die von Sachsen abzugebende Erklärung werde mit
der Baierus im Einklang stehen. Unbegreiflicherweise beruhigte
sich die zweite Kammer hierbei; selbst ein für den Fall einer
ungenügenden Antwort von der liberalen Seite vorbereiteter
Antrag unterblieb. Tags darauf wurde der Landtag durch
Beust geschlossen ).
Um die nämliche Stunde nahm die Bundesversammlung,
mit zweifelhafter Majorität den österreichischen Antrag an.
Eine einzige Stimme, also auch die Sachsens, hätte seine
Verwerfung herbeigeführt. Sofort erklärte der preußische Gesandte
den Bundesvertrag durch diesen Beschluß für gebrochen
und erloschen und verließ die Versammlung. Nun folgte
Schlag auf Schlag mit einer von Preußens Gegnern nicht geahnten
Schnelligkeit und Energie. Am 15ten übergab der
1) „Es ist der Wille des Königs“, sprach er, „daß ich, bevor Sie
scheiden, an dieser Stelle und an Seiner Statt laut verkünde, was Sein
Herz bewegt. Zunächst ist es das erhebende Gefühl, Sich einig zu wissen
mit Seinem Lande, mit Seinem Volke, dem all Sein Dichten und Trachten
mit inniger Liebe zugewendet ist. Alsdann ist es das Gefühl warmen
Dankes gegen die Landesvertretung, welche mit patriotischer Hingebung
die schwere Verantwortung des Augenblicks willig mit Ihm theilt und
Ihm die Mittel geboten hat auszuharren auf dem Wege der Pflicht und
der Ehre. Endlich ist es das Gefühl gottergebenen Vertrauens zu einer
höheren Macht, die in ihrem unerforschlichen Walten Unrecht und Täuschung
darum gewähren läßt, damit Recht und Wahrheit nur um so
herrlicher daran erkennbar werden.“