Volltext : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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auch  eine  Entgegnung,  welche  bereits  am  folgenden  Tage  fertiggestellt
  war  und  nebst  den  Beschwerdeartikeln  den  oberen  Ständen
eingegeben  werden  sollte,  als  seitens  der  letzteren  den  Städten  von
der  Antwort  Kenntnis  gegeben  wurde,  welche  man  den  Kommissaren
  zu  erteilen  im  Begriff  stand  ').  Obgleich  aber  die  Stände
noch  besonders  hinzufügten,  sie  glaubten,  dafs  durch  diese  Antwort
keinem  Stande  etwas  benommen  oder  vergeben  sei,  so  konnten  die
Städte  doch  keineswegs  befinden,  dafs  durch  diese  Antwort  ihr
Entwurf  überflüssig  geworden  sei;  sie  übergaben  daher  sowohl  die
Beschwerdeartikel  wie  auch  den  beregten  Entwurf  den  Ständen,
welche  letzteren  sofort  verlesen  liefsen  und  die  Sache  weiter  zu
bedenken  versprachen  ?).

Diese  städtische  Eingabe  vom  4.  August  ist  vielleicht  das  bedeutsamste
  Aktenstück,  welches  auf  dem  Speierer  Reichstage  überhaupt
  produziert  worden  ist.  Mit  klaren,  bestimmten  Zügen  wird
die  Situation  gezeichnet,  in  der  man  sich  befindet,  und  ebenso  bestimmt
  werden  die  Wege  gewiesen,  welche  allein  geeignet  erscheinen,
aus  dem  Wirrsal  herauszuführen?).

Das  Anbringen  der  Kommissare,  erklären  die  Städte,  besagt
nicht  mehr  und  nicht  weniger,  als  dafs  der  Kaiser  dem  versammelten
  Reichstage  verbietet,  den  christlichen  Glauben  nicht  nur,
sondern  auch  die  Lehre,  die  Ordnungen  und  Zeremonien  der  Kirche,
kurzum  das  ganze  kirchliche  Herkommen  anzutasten;  dies  alles  soll,
nach  dem  Willen  des  Kaisers,  auf  Grund  des  Wormser  Ediktes
einfach  aufrechterhalten  bleiben,  wenigstens  bis  auf  ein  allgemeines

ı)  Vgl.  die  zum  Teil  schon  oben  mitgeteilten  Strafsburger  (T)  Aufzeichnungen
  und  die  Stra[sburger  Relation  vom  5.  August,  Virck  nr.  470.
Die  Ankündigung  der  Stände  an  die  Städte  geschah  wiederum  nur  mündlich.

?)  Frankfurter  Relation  vom  6.  August  und  die  schon  angeführten
städtischen  Aufzeichnungen.  In  der  Stralsburger  Relation  (Virck  nr.  470)
und  der  parallel  gehenden  Aufzeichnung  T  wird  vermerkt,  dafs  die  Städte
gehofft  hätten,  durch  Einreichung  dieser  Schriften  stillschweigend  die  Session
zu  erlangen.

®)  „Bedacht  und  Gutbedünken,  so  gemeine  freie  Reichstädte,  Kurfürsten
und  Fürsten  sampt  andern  Ständen  am  Samstag  nach  Vincula  Petri  überliefert
  haben;“  vorliegend  in  den  Archiven  von  Frankfurt,  Strafsburg
(Thomas-A.),  Dresden,  Weimar,  Bamberg,  München  (St.  A.)  u.a.  m.
Erwähnt  Veesenmeyer  a.a.  O.  S.  101  aus  gleichzeitigem  Druck;  vgl.  auch
Sleidan  I  S.324f.  Angeführt  u.a.  Bucholtz  II,  S.  872£.;,  Janssen  III
S.41.  Gedruckt  unten  als  Beilage  il.