— 3854 —
auch eine Entgegnung, welche bereits am folgenden Tage fertiggestellt
war und nebst den Beschwerdeartikeln den oberen Ständen
eingegeben werden sollte, als seitens der letzteren den Städten von
der Antwort Kenntnis gegeben wurde, welche man den Kommissaren
zu erteilen im Begriff stand '). Obgleich aber die Stände
noch besonders hinzufügten, sie glaubten, dafs durch diese Antwort
keinem Stande etwas benommen oder vergeben sei, so konnten die
Städte doch keineswegs befinden, dafs durch diese Antwort ihr
Entwurf überflüssig geworden sei; sie übergaben daher sowohl die
Beschwerdeartikel wie auch den beregten Entwurf den Ständen,
welche letzteren sofort verlesen liefsen und die Sache weiter zu
bedenken versprachen ?).
Diese städtische Eingabe vom 4. August ist vielleicht das bedeutsamste
Aktenstück, welches auf dem Speierer Reichstage überhaupt
produziert worden ist. Mit klaren, bestimmten Zügen wird
die Situation gezeichnet, in der man sich befindet, und ebenso bestimmt
werden die Wege gewiesen, welche allein geeignet erscheinen,
aus dem Wirrsal herauszuführen?).
Das Anbringen der Kommissare, erklären die Städte, besagt
nicht mehr und nicht weniger, als dafs der Kaiser dem versammelten
Reichstage verbietet, den christlichen Glauben nicht nur,
sondern auch die Lehre, die Ordnungen und Zeremonien der Kirche,
kurzum das ganze kirchliche Herkommen anzutasten; dies alles soll,
nach dem Willen des Kaisers, auf Grund des Wormser Ediktes
einfach aufrechterhalten bleiben, wenigstens bis auf ein allgemeines
ı) Vgl. die zum Teil schon oben mitgeteilten Strafsburger (T) Aufzeichnungen
und die Stra[sburger Relation vom 5. August, Virck nr. 470.
Die Ankündigung der Stände an die Städte geschah wiederum nur mündlich.
?) Frankfurter Relation vom 6. August und die schon angeführten
städtischen Aufzeichnungen. In der Stralsburger Relation (Virck nr. 470)
und der parallel gehenden Aufzeichnung T wird vermerkt, dafs die Städte
gehofft hätten, durch Einreichung dieser Schriften stillschweigend die Session
zu erlangen.
®) „Bedacht und Gutbedünken, so gemeine freie Reichstädte, Kurfürsten
und Fürsten sampt andern Ständen am Samstag nach Vincula Petri überliefert
haben;“ vorliegend in den Archiven von Frankfurt, Strafsburg
(Thomas-A.), Dresden, Weimar, Bamberg, München (St. A.) u.a. m.
Erwähnt Veesenmeyer a.a. O. S. 101 aus gleichzeitigem Druck; vgl. auch
Sleidan I S.324f. Angeführt u.a. Bucholtz II, S. 872£.;, Janssen III
S.41. Gedruckt unten als Beilage il.