Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 32. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. 
S. 265. — Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen 
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 267. 
  
  
  
  
(Nr. 2786.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für 
Eisenbahnen. Vom 14. Juli 1901. 
Auf Grund der Bestimmung im §. 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung 
haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die 
Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung ist 
unter K. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver): 
„(s. auch unter B. 1 a)/ 
in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI: 
„A und B“) 
unter B. zwischen lfd. Nr. 1 und 1a: 
„1a.] Proben von Schwarzpulver in Metallhülsen“ 
einzufügen und 
unter B. die seitherige lfd. Nr. 1a in: 
1b“ 
» 
zu ändern. 
Auf Grund derselben Festsetzung hat das Königlich preußische Kriegs— 
ministerium bestimmt, daß in der Anlage VI zur Militär-Transport-Ordnung 
unter A. in lfd. Nr. 1 hinter (Schwarzpulver): 
„KG. auch unter B. La)“, 
in der Ueberschrift zu B. hinter XXXVI: 
„A und B, 
Reichs-Gesehbl. 1901. 51 
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1901.
	        
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