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Klasse VI. 1 Stunde.
Glas- und Korkarbeiten. Metallarbeiten. Technische Handgriffe usw. wie in
Klasse VII.
8 78. (1) Der Unterricht ist möglichst als Klassenunterricht zu erteilen; doch
können in der Klasse auch zwei und, falls es die Raumverhältnisse der Werkstätten
nötig machen, drei Gruppen gebildet werden, die gesondert Unterricht in der vor—
geschriebenen Stundenzahl erhalten.
(2) Die Schüler sind nach einem vom Lehrer aufzustellenden Lehrgange anzu-
leiten, verständnisvoll, sorgfältig und sauber zu arbeiten, ihre Erfindungsgabe und
Fertigkeit in den Dienst des Gesamtunterrichtes und der häuslichen Bedürfnisse des
Seminars zu stellen.
(s) Papparbeiten sind zugunsten der anderen Arbeiten möglichst zu beschränken;
langwierige, an Wiederholungen reiche Arbeiten (z. B. größere Laubsäge-, Kerb-
schnitz= und Punzarbeiten) sind auszuschließen.
(4) Die Gegenstände sind nach Größe, Materialfestigkeit und Genauigkeit so anzu-
fertigen, daß sie wirklich verwendbar sind (nicht bloß Schaustücke, die den Dienst
versagen).
(5) Zur Vermeidung von zeitraubenden mechanischen Arbeiten sind die Schüler
anzuleiten, billige Massengegenstände des Handels, wie sie das Handwerk braucht
(Rollen, Schrauben, Spielwaren= und Fahrradteile u. ä.), mit richtigem Blicke aus-
zuwählen und zu verwenden.
(6) Beschädigungen der Werkzeuge und jeder Stoffverschwendung ist vorzubeugen;
bei schuldhaften Beschädigungen ist vom Schüler Ersatz zu leisten. Einen Teil der
Werkzeuge sollen die Schüler selbst besitzen. Zur Beschaffung des Unterrichtsmateriales
haben sie einen angemessenen, mäßigen Beitrag zu leisten und, insoweit die gefertigten
Gegenstände ihr Eigentum bleiben, die Kosten dafür selbst zu bestreiten.
(!) Die Werkstätten sind den Schülern zu gewissen Zeiten außerhalb des Unter-
richtes zugänglich zu machen; doch ist für genügende Aufsicht zu sorgen, damit Werk-
stätten und Werkzeuge in Ordnung bleiben.
Nadelarbeiten.
§ 79. Fähigkeit zur selbständigen Herstellung und Erhaltung von Gebrauchs-
gegenständen; Freude an geschmackvoll gestaltender Tätigkeit.
8 80. Klasse VI. 1 Stunde.
Einführung in den Gebrauch der Nähmaschine. Zuschneiden von Wäschegegen-
ständen und Nähen derselben auf der Nähmaschine.
1915. 23
Bemerkungen.
Lehrziel.
Verteilung des
Lehrstoffes.