Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
— 102 — 
ist überhaupt die größte Sorgfalt auf die Dichtung des Raumes zu 
verwenden, da hiervon der Erfolg der Desinfektion wesentlich abhängt. 
Auch ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitung oder sonstige 
Anordnung der in dem Raume befindlichen Gegenstände dafür zu 
sorgen, daß der Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer 
Ausdehnung trifft. 
Für je 1 Kubikmeter Luftraum müssen mindestens 5 Gramm 
Formaldehydgas oder 15 Kubikzentimeter Formaldehydlösung (Form- 
aldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) und 
gleichzeitig etwa 30 Kubikzentimeter Wasser verdampft werden. Die 
Öffnung der desinfizierten Räume darf frühestens nach vier Stunden, 
soll aber womöglich später und in besonderen Fällen (überfüllte Räume) 
erst nach sieben Stunden geschehen. Der überschüssige Formaldehyd ist 
vor dem Betreten des Raumes durch Einleiten von Ammoniakgas zu 
beseitigen. 
Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von 
geprüften Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden. 
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände, 
die Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als des- 
infiziert gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken be- 
schmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß 
den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren. 
22.  Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen Möbeln 
sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen 
abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung 
befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung verwendbar. 
Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während 
dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die 
vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
23.  Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder 
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter- 
einander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume 
befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, 
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion. 
24.  Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu 2 Meter 
Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen, die mit 
verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung ge- 
tränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise ausreichend 
zu befeuchten; in jede Sitzöffnung sind mindestens 2 Liter verdünntes 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Kalkmilch zu gießen. 
Der Inhalt der Abortgruben ist reichlich mit Kalkmilch zu über- 
gießen. Das Ausleeren der Grube ist während der Dauer der Krank- 
heitsgefahr tunlichst zu vermeiden. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.