Contents : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 16 (16)

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So  wie  ich  aus  praktischer  Erfahrung  weiß,  überzeuge
  ich  mich,  daß,  ist  Bayern  ernstlich  darum  zu  thun,
seine  staatswirthschaftlichen  Verhältnisse  zu  verbessern,  es
schwerlich  mit  dem  Verein  zu  Stuttgart  ein  gedeihliches
  Resultat  zu  Stande  bringen  wird.  Wir  haben  blos
Oestreich  als  Grenznachbar,  sonst  keinen  fremden  Staat.

„Nur  durch  Ursprungscertificate,  so  lästig  sie  auch  find,
können  wir  mit  unsern  Nachbarstaaten  verkehren."  —  So
fährt  er  fort,  um  zu  beweisen,  daß  kräftige  Maßregeln
nothwendig  seyen.

Was  wird  aber  mehr  dahin  führen,  als  wenn  wir
unsere  Gewerbe  und  Fabriken  beleben,  als  wenn  wir  dem
Landwirthe  in  der  Nähe  Absatz  verschaffen?  Würde  der
Grundsatz  gelten,  daß  es  im  Fache  der  Nationalwirthschaft
  nichts  brauche,  als  zu  sagen:  laissez  les  faire,
(laßt  sie  gewähren),  so  könnte  man  von  einem  Minister
des  Innern,  der  nur  diese  Marime  im  Mund  führt,  auch
sagen:  laisser  le  dormir;  —  viel  mehr  braucht  man  dann
gar  keinen  Minister  des  Innern.

Ich  komme  nun  zu  den  einzelnen  Gegenständen.

Zuerst  vom  Zucker.  Dabey  entstehen  zwey  Fragen:
erstens,  welche  Summe  will  man  erhalten,  und  zwepytens,
auf  welche  Weise  will  man  sie  erhalten?  Der  Zucker  ist
keiner  derjenigen  Gegenstände,  die  man  zum  Schutze  der
Zuckerfabrikation  hoch  belegen  muß,  nachdem  diese  bey
uns  noch  keine  großen  Fortschritte  gemacht  hat.  Noch  lange
wird  unser  Bedürfniß  größtentheils  durch  indischen  Zucker
gedeckt  werden  müssen.  Wir  belegen  den  Zucker  wegen
der  dadurch  zu  erhaltenden  Einnahme.  Wollen  wir  dadurch
  350,000  fl.  oder  700,000  fl.  einnehmen?  70,000  Centner
  raffinirter  Zucker  zu  10  fl.  werfen  letztere  Summe  ab.

Ich  halte  es  für  zweckmäßig  auf  diese  Summe  zu
rechnen;  allein  es  fragt  sich,  auf  welche  Weise  soll  die-