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14. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft be-
triebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Tepla-
Trencsen-Teplicz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlárapaß, von
Bruck-Királyhida bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza
bis zur österreichischen Landesgrenze.
III. Boßnien - Herzegovina.
1. K. und K. Militärbahn Banjaluka - Doberlin.
2. Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be-
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch - Herze -
govinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 57, 58, 59.
Belgien.
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
4. Gent - Terneuzen.
4. Mecheln - Terneuzen.
5. Westflandrische Eisenbahn.
6. Eisenbahn von Chimay.
7. Termonde - St. Nicolas.
8.
Hasselt - Maeseyck.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
9. bei Comines bis Comines.
10. bei Halluin bis Menin.
II. Luxemburgischer Verwaltungen.
11. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18.
Niederlande, Ziffer 11, 12.