Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

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14. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft be- 
  
    
triebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Tepla- 
Trencsen-Teplicz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlárapaß, von 
Bruck-Királyhida bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza 
bis zur österreichischen Landesgrenze. 
III. Boßnien - Herzegovina. 
1.  K. und K. Militärbahn Banjaluka - Doberlin. 
2.  Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, einschließlich der von denselben be- 
triebenen elektrischen Stadtbahn in Sarajevo. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch - Herze - 
govinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen: 
Österreich, Ziffer 57, 58, 59. 
Belgien. 
A.  Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1.  Belgische Staatsbahnverwaltung. 
2.  Belgische Nordbahn. 
4.  Gent - Terneuzen. 
4.  Mecheln - Terneuzen. 
5.  Westflandrische Eisenbahn. 
6. Eisenbahn von Chimay. 
7.  Termonde - St. Nicolas. 
8. 
Hasselt - Maeseyck. 
B.  Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch-französischen Grenze: 
9. bei Comines bis Comines. 
10. bei Halluin bis Menin. 
II. Luxemburgischer Verwaltungen. 
11.  Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke 
von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18. 
Niederlande, Ziffer 11, 12.
	        
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