Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

tigten  Jaunern,  wegen  unerlaubter  Ueberschreitung
  ihrer  Confinatien,  serner
w#igen  fortgesetzten  unzüchtigen  Lebensgandels
  und  Conkubinats,  so  wie  wegen
Mitwissenschaft  und  nachgefolgter  Theilnahme
  cen  Dlebstählen,  endlich  wegen
Angabe  elines  falschen  Geburtsorts  vor
der  Obrigkeit,  unter  Einrechnung  eines
Tbeils  des  erstandenen  Arrests,  noch  zu
einer  sechsmonatlichen  Zuchthausstrafe
  zu  Markgrdnigen,  so  wie  zum
Ersatz  des  Schadens  und  der  Kosten
und  zu  nachberlger  Einsperrung  in  ein
Zwangs-Arbelthaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  sechs
Monate;  jugleich  wurde  bestimmt,  daß
Ingussitin  nach  Erstebung  dleser  Strafe
unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht  gestellr
werden  solle.

Am  24.  Januar  wurden:

16.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichee
Woldsee  geführte  Untersuchung:

a)  Anton  Kloz,  von  Biberach,  wegen
vler  in  Genossenschaft  veruͤbter,  zum
Deil  ausgezeichneter  und  erschwerter
Diebstähle,  die  den  zweiten  Räckfall
besselben  begränden,  sodann  wegen  Fälschung
  und  Landstreicherel,  so  wie  wegen
frecher  gügen  vor  Gerlcht,  mit  einer
Festungs=  Arbeiesstrafe  von  Einem
Johr  und  känf  Monaten  und

nachherlgen  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
  zu  Ulm  auf  die  Dauer
don  sleben  Monaten  belegt;

b)  gegen  den  Scheerenschleifer  Kaver
Wohlháter,  von  Biberach,  wegen
oler  in  Genossenschaft  verübter,  zum
Dheil  ausgezeichneter  und  erschwerter
Dlebstähle,  v#ierjebenmonatllche
Festungs-Arbeitsstrafe  erkannt;  auch
wurde  gegen  beide  Inqulstten  wegen
des  Schedens=  und  Kosten=  Ersatzes
das  Angemessene  verfügt.

Ferner  wurden  an  demselben
Tage  verurtheilt:

17.  der  bei  dem  Oberamtögerichte  Blaubeuren

  in  Untersuchung  gekommene  Jobann
  Georg  Kramer,  von  Dornstetten,
  wegen  thätlicher  Mißhandlung  seiner
Mutter,  auch  wegen  liederlichen  Lebenswandels,
  und  ehrenrührigen  Betragens
gegen  sein  Pfarramt,  neben  dem  Ersatze
  sämtlicher  Kesten,  zu  sech  monatlicher
  Festungs-Arbeltsstrafe,  und  nachberlger
  Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Vel.
serung,  jeden  Falls  aber  auf  die

Dauer
von  zwei  Monaten;

13.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen

  in  Untersuchung  gekommene  Anton
Millar,  von  Hochwang,  Koͤnigl.  Balrischen

  Landgerichts  Günzburg,  wegen