6 Einleitung.
der Pariser Schulkantinen genähert. Man solle verhindern, heißt es,
daß das Kind etwa durch die Nachlässigkeit oder Unfähigkeit der Eltern
zu leiden habe. Doch war man sich bewußt, daß durch diesen Weg das
Gefühl der elterlichen Verantwortlichkeit untergraben werden könne;
aber die Ansicht überwog, daß der bisherige Zustand zu demselben
Resultate führe.
Die Verhältnisse in England auf diesem Gebiete und nicht minder
die Eigenart der gesetzlichen Regelung, die von der bisher üblichen
freiwilligen Fürsorge doch wesentlich abwich, erregten allenthalben große
Aufmerksamkeit. Veranlaßt durch das englische Vorgehen und durch
die Bedeutung der Frage im allgemeinen, hat die bekannte Sozialpolitikerin
Helene Simon unter dem Schlagworte „Schule und Brot“
im Verlage von L. Voß im Jahre 1907 eine Schrift herausgegeben,
die in überaus wirksamer Weise das Tatsachenmaterial aus dem Deutschen
Reiche, aus vielen anderen Staaten, insbesondere aber für England
zusammenstellt und einer ähnlichen Regelung für Deutschland das Wort
redet. Zum Unterschiede von dem englischen Gesetzentwurfe will sie
jedoch die Entscheidung nicht in das Belieben der Schulbehörden stellen,
sondern die Ausarbeitung eines Schülerspeisungsgesetzes mit verpflichtenden
staatlichen Bestimmungen anregen. Genaue ärztliche Fststellungen
der unterernährten Kinder, Errichtung von Koch= und Speiseräumen
für jede Volksschule in oder außerhalb der Schule, obligatorische
Teilnahme an den Schulmahlzeiten für alle unterernährten Kinder,
fakultative Teilnahme für alle anderen Schulkinder, freie Speisung bei
nachgewiesener Bedürftigkeit, sonst zum Kostenpreise, Tragung der Lasten
dieser Speiseanstalten durch den Staat, der Speisung selber und der
Überwachungskosten durch die Gemeinden, freiwillige Beiträge und
Staatszuschuß. In der zweiten Auflage der Schrift H. Simons vom
Sommer vergangenen Jahres wurde mit Genugtuung hervorgehoben, daß
seit dem Erscheinen von „Schule und Brot“ weit über Erwarten auch
in Deutschland die Frage der Schülerspeisung in Fluß gekommen sei.
In sozialpolitischen Organen wurde die Frage vielfach erörtert, der
Berliner Frauenverein besprach im Januar 1907 die Berliner Verhältnisse,
die Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins
zu Mainz im Mai 1907 beschloß die Gründung einer Zentralstelle
für Materialsammlung und Auskunfterteilung in Berlin zur Einleitung
einer organisierten Bearbeitung der Frage durch die Zweigvereine.
In diesen Kreisen neigte man vielfach, angeregt durch den
Vorschlag H. Simons, einer gesetzlichen Regelung zu. Ende Mai 1907
wurde durch die Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge eine
Konferenz über die Schulspeisung armer Kinder veranstaltet, auf der
" Simon und J. Kaup über die Frage Referate erstatteten. Das letztere
eferat wurde in Nr. 24 der Zeitschrift Concordia vom 5. Dezember 1907
veröffentlicht, das erstere ist dem wesentlichen Inhalte nach in Heft 6 und7
der Zeitschrift für das Armenwesen 1907 wiedergegeben. Die allemeine
Ansicht ging dahin, vor weiteren Vorschlägen erst durch Erhebungen
über die zurzeit vorhandenen Speisungseinrichtungen seitens
privater Organisationen und Gemeinden Anhaltspunkte zu gewinnen.
In diesem Sinne richtete die Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge an