Full text : Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder.

6  Einleitung.

der  Pariser  Schulkantinen  genähert.  Man  solle  verhindern,  heißt  es,
daß  das  Kind  etwa  durch  die  Nachlässigkeit  oder  Unfähigkeit  der  Eltern
zu  leiden  habe.  Doch  war  man  sich  bewußt,  daß  durch  diesen  Weg  das
Gefühl  der  elterlichen  Verantwortlichkeit  untergraben  werden  könne;
aber  die  Ansicht  überwog,  daß  der  bisherige  Zustand  zu  demselben
Resultate  führe.

Die  Verhältnisse  in  England  auf  diesem  Gebiete  und  nicht  minder
die  Eigenart  der  gesetzlichen  Regelung,  die  von  der  bisher  üblichen
freiwilligen  Fürsorge  doch  wesentlich  abwich,  erregten  allenthalben  große
Aufmerksamkeit.  Veranlaßt  durch  das  englische  Vorgehen  und  durch
die  Bedeutung  der  Frage  im  allgemeinen,  hat  die  bekannte  Sozialpolitikerin
  Helene  Simon  unter  dem  Schlagworte  „Schule  und  Brot“
im  Verlage  von  L.  Voß  im  Jahre  1907  eine  Schrift  herausgegeben,
die  in  überaus  wirksamer  Weise  das  Tatsachenmaterial  aus  dem  Deutschen
Reiche,  aus  vielen  anderen  Staaten,  insbesondere  aber  für  England
zusammenstellt  und  einer  ähnlichen  Regelung  für  Deutschland  das  Wort
redet.  Zum  Unterschiede  von  dem  englischen  Gesetzentwurfe  will  sie
jedoch  die  Entscheidung  nicht  in  das  Belieben  der  Schulbehörden  stellen,
sondern  die  Ausarbeitung  eines  Schülerspeisungsgesetzes  mit  verpflichtenden
  staatlichen  Bestimmungen  anregen.  Genaue  ärztliche  Fststellungen
  der  unterernährten  Kinder,  Errichtung  von  Koch=  und  Speiseräumen
  für  jede  Volksschule  in  oder  außerhalb  der  Schule,  obligatorische
Teilnahme  an  den  Schulmahlzeiten  für  alle  unterernährten  Kinder,
fakultative  Teilnahme  für  alle  anderen  Schulkinder,  freie  Speisung  bei
nachgewiesener  Bedürftigkeit,  sonst  zum  Kostenpreise,  Tragung  der  Lasten
dieser  Speiseanstalten  durch  den  Staat,  der  Speisung  selber  und  der
Überwachungskosten  durch  die  Gemeinden,  freiwillige  Beiträge  und
Staatszuschuß.  In  der  zweiten  Auflage  der  Schrift  H.  Simons  vom
Sommer  vergangenen  Jahres  wurde  mit  Genugtuung  hervorgehoben,  daß
seit  dem  Erscheinen  von  „Schule  und  Brot“  weit  über  Erwarten  auch
in  Deutschland  die  Frage  der  Schülerspeisung  in  Fluß  gekommen  sei.
In  sozialpolitischen  Organen  wurde  die  Frage  vielfach  erörtert,  der
Berliner  Frauenverein  besprach  im  Januar  1907  die  Berliner  Verhältnisse,
  die  Generalversammlung  des  Allgemeinen  Deutschen  Lehrerinnenvereins
  zu  Mainz  im  Mai  1907  beschloß  die  Gründung  einer  Zentralstelle
  für  Materialsammlung  und  Auskunfterteilung  in  Berlin  zur  Einleitung
  einer  organisierten  Bearbeitung  der  Frage  durch  die  Zweigvereine.
  In  diesen  Kreisen  neigte  man  vielfach,  angeregt  durch  den
Vorschlag  H.  Simons,  einer  gesetzlichen  Regelung  zu.  Ende  Mai  1907
wurde  durch  die  Deutsche  Zentrale  für  Jugendfürsorge  eine
Konferenz  über  die  Schulspeisung  armer  Kinder  veranstaltet,  auf  der
"  Simon  und  J.  Kaup  über  die  Frage  Referate  erstatteten.  Das  letztere

eferat  wurde  in  Nr.  24  der  Zeitschrift  Concordia  vom  5.  Dezember  1907
veröffentlicht,  das  erstere  ist  dem  wesentlichen  Inhalte  nach  in  Heft  6  und7
der  Zeitschrift  für  das  Armenwesen  1907  wiedergegeben.  Die  allemeine

  Ansicht  ging  dahin,  vor  weiteren  Vorschlägen  erst  durch  Erhebungen
  über  die  zurzeit  vorhandenen  Speisungseinrichtungen  seitens
privater  Organisationen  und  Gemeinden  Anhaltspunkte  zu  gewinnen.
In  diesem  Sinne  richtete  die  Deutsche  Zentrale  für  Jugendfürsorge  an