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In 8 Bundesstaaten kamen hiernach Familien mit mehr als je 1 blinden Mitgliede
überhaupt nicht vor. Abgesehen von einigen kleineren mitteldeutschen Fürstentümern ist das
Auftreten der Blindheit bei mehreren Mitgliedern einer und derselben Familie oder Haushaltung
besonders häufig in Baden, Hessen, Bremen und Hamburg in Erscheinung getreten.
In Preußen wich der Prozentsatz der Familien mit mehr als je 1 Blinden nur wenig von
dem des Reichs ab; von den preußischen Landesteilen zeigten folgende Regierungsbezirke
relativ viele Fälle von mehrfachem Vorkommen des Gebrechens in derselben Familie: Lüneburg
(36 %), Sigmaringen (3,2), Osnabrück (2,), Stettin (2,), Cöln (2,2), ferner Königsberg,
Berlin, Wiesbaden und Düsseldorf (je 2/0). Ein Einfluß örtlicher Verhältuisse auf die Verbreitung
der Blindheit in den Familien ist aus diesen Ziffern nicht zu erkennen.
Familienstand der Blinden.
Bgl. hierzu die Tabelle C auf S. 3317 bis 855* der Anlagen.
Das überwiegende Auftreten der Blindheit im späteren Lebensalter bringt es mit sich,
daß sich unter den Blinden ungleich mehr verheiratete oder verheiratet gewesene und weniger
ledige Personen finden, als im Verhältnis unter den Taubstummen. Von insgesamt 34 283
Blinden, bei denen Angaben über den Familienstand vorliegen, waren 18 801 oder 54, Prozent
verheiratet, verwitwet oder geschieden und nur 15 482 oder 45,2 (nach Aussonderung
der blinden Kinder beiderlei Geschlechts bis zum 15. Lebensjahre sogar nur 39),) Prozent
ledigen Standes; bei den Taubstummen waren dagegen 85, (81,) Prozent ledige Personen
ermittelt worden.
Zieht man die Gesamtzahl der Lebenden desselben Familienstandes zum Vergleiche
heran, so kamen auf je 10 000 derselben im Mittel 4,6 ledige Blinde, 5, verheiratete Blinde,
27,0 verwitwete und 15¼ geschiedene Blinde. Die auffällig hohe Ziffer der verwitweten
Blinden steht mit dem durchschnittlich besonders hohen Lebensalter derselben in Zusammenhang.
Die Betrachtung der nachstehenden Übersicht, welche zugleich die Verschiedenheiten
der Zivilstandsverhältnisse der Blinden in den einzelnen Bundesstaaten und größeren
Verwaltungsbezirken zur Anschauung bringt, zeigt ferner, daß die Durchschnittsziffer der
blinden Witwen erheblich niedriger ist als die der blinden Witwer, während die absolute
Zahl der ersteren diejenige der letzteren an Höhe bedeutend übertrifft (5700 gegen 2 836,
vgl. Tabelle C); es erklärt sich dies daraus, daß es überhaupt unter der Gesamtbevölkerung
beträchtlich mehr verwitwete Frauen als verwitwete Männer gibt (1900: 2 352 921 Witwen
und 809 238 Witwer).
Vergleichsweise wenige ledige und dementsprechend viele verheiratete, verwitwete und
geschiedene Blinde unter ihren Einwohnern hatten, abgesehen von einer Anzahl kleinerer
mittel- und norddeutscher Reichsgebiete, fast alle Regierungsbezirke der preußischen Provinzen
Hannover und Westfalen, sowie die Regierungsbezirke Liegnitz, Magdeburg, Düsseldorf und
Trier, sodann Berlin, die drei Hansestädte, Oldenburg und Hessen; besonders wenige verheiratete
2c. Blinde zählten u. a. Württemberg, Baden, die Reichslande und sämtliche Bezirke
der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen außer dem Regierungsbezirk Marienwerder.
(Val. die Tabelle auf S. 175 und 176.)
Die Stellung der Blinden in den Familien.
Bgl. hierzu die Tabelle E auf S. 358“ bis 373“ der Anlagen.
Die Tabelle E umfaßt die Blinden ohne die 2685 zurzeit der Erhebung in den
Blindenanstalten im engeren Sinne lebenden und dort gezählten Pfleglinge der letzteren.
(Fortsetzung des Tertes S. 176.)