Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

—  263  —

Reichs-Gesetzblatt.

Nr 8.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Weinbaubezirken.  S.  263.

 

 

 

 

 

 

(Nr.  3569.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Weinbaubezirken.  Vom
30.  Januar  1909.

Gemäß  §  3  Abs.  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Bekämpfung  der  Reblaus,  vom
6.  Juli  1904  (Reichs-Gesetzbl.  S.  261)  wird  nachstehend  eine  Übersicht  der  Einteilung
  der  am  Weinbau  beteiligten  Gebiete  des  Reichs  in  Weinbaubezirke  bekannt
  gemacht.

Berlin,  den  30.  Januar  1909.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
von  Jonquieres.

Übersicht  der  Weinbaubezirke.

 

 

 

 

 

Bundesstaat  Lau-  Name
und  fende  Umfang  des  Weinbaubezirkes.  des
Verwaltungsbezirk.  Nr.  Weinbaubezirkes.

I.  Preußen.  Unverändert.
1  bis  Vergleiche  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung
II.  Bapern.  709,  von  Weinbaubezirken,  vom  27.  März  1906
10.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  449).

Regierungsbezirk  Unterfranken8.Vom  Regierungsbezirk  Unterfranken  und  AschaffenB.  Fränkischer

und  ascheffenburg.  burg:  Die  Bezirksämter  Alzenau,  AschaffenburgßWeinbaubezirk.
Gemünden,  Lohr,  Marktheidenfeld,  Miltenberg
und  Obernburg  sowie  die  Stadt  Aschaffenburg.
Außerdem  die  Gemeinde  Freudenberg  im  badischen
Kreise  Mosbach.

HI.  Königreich  Sachsen.  Unverändert.

Vergleiche  Bekanntmachung,  betreffend  die  Dildung
von  Weinbaubezirken,  vom  22.  Februar  190
(Reichs-Gesetzbl.  S.  31).

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Ausgegeben  zu  Berlin  den  6.  Februar  1909.