Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Artikel  12.

Der  Vertrag  soll  ohne  Verzug  zur  allerhöchsten  Ratifikation  der  hohen  kontrahirenden
  Hôfe  vorgelegt  und  die  Auswechselung  der  Ratifikations=  Urkunden
spätestens  in  sechs  Wochen  und  zwar  nach  vorgängiger  wechselseitiger  Benachrichtigung
  über  die  unbedingte  Ratifikation  durch  die  Post  bewirkt  werden.

Zur  Urkunde  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  denselben  unterzeichnet  und

gesiegelt.
So  geschehen  München  den  10.  Maͤrz  1831.

 

Jos.  Ant.  v.  Dr.  Ludwig  v.  Franzv.  C.  Fr.  Anton
(I.  S.)  Bellide  Pino.  (I.  S.)  Wirschinger.  (I.  S.)  Miller.  (.  S.)  o.  Conta.
A.
Ad  I.  zu  Artikel!  1.  I.
Verzeichniß
der  im  Eingange  freyen  Gegenstände.
Nr.  Gegenstände  Nr.  im  Tarife.
1  Abfälle,  Scherben,  Schnitze,  Späne,  eigens  belegte.
2  sche,  a)  alle  gemeine,  Haus-Wald-Holz-,  Lorfauch
  Seifensieder=  und  Zunderasche  b  O0  Koth
oder  ausgelaugte  Asche  26  à  u.  c.
3  Baume,  zum  Verpflanzen  31.
4  Bagage,  alle,  nahmlich  schon  gebrauchte  Kleider  und

·  Wäsche,  als  Bedürfniß  der  Reisenden  32.
5  Baumwolle,  a)  rohe,  ungesponnene,  ungekämmte  „  88  a.
6  Beere,  à)  gemeine,  frische,  1)  Vogel=  und  Wachhol- 



 

 

derbeere  .  89  àu.  1.
Beine,  a)  rohe,  unverarbeitete,  9  Mist  .  .40  a  u.  c.

8  Bienenkörbe,  b)  Stöcke  mit  lebenden  Bienen  46  b.
9  Bley,  a)  altes,  und  alle  zerbrochenen  Bleywaaren  b)

rohes,  unverarbeites  in  Blöcken,  Mulden  2c.

4)  Erz  57  u.  b.  u.  d.
10  Blut  vom  Vieh  a)  im  guafen,  by  im  eingetrockneten  Zustande  60  a.  b.
11  Braunstein  .  .  .  .  .  .  .65.

 

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