Die von der Buschtehrader Eisenbahn betriebenen Strecken von der
österreichisch-deutschen Grenze:
119. bei Reitzenhain bis Reitzenhain.
120. bei Klingenthal bis Klingenthal.
III. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken von
der schweizerisch-deutschen Grenze:
121. bei Konstanz bis Konstanz.
122. bei Rielasingen bis Singen.
123. bei Waldshut bis Waldshut.
124. bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg-Rheinau.
IV. Französischer Verwaltungen.
Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen, von der
Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der französisch-
deutschen Grenze:
125. bei Altmünsterol bis Altmünsterol.
126. bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt.
127. bei Chambrey bis Chambrey.
128. bei Novéant bis Novéant.
129. bei Amanweiler bis Amanweiler.
130. bei Fentsch bis Fentsch.
V. Niederländischer Verwaltungen.
131. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der
niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel.
132. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a) bei Elten bis Wellez;
b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath;
J) bei Aachen bis Aachen ¹);
d) bei Dalheim bis Dalheim ²);
e) bei Gronau bis Gronaul ¹).
1) Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur
den Zugsdienst in beiden Richtungen.
2) Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staats-
eisenbahnen nur den Zugsdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland,
und umgekehrt die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim
bis Vlodrop (Liste: Niederlande B. 10) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.