Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

—  317  —

Reichs-Gesetzblatt.

Nr 13.

Inhalt:  Gesetz  zur  Ergänzung  der  Gesetze,  betreffend  Postdampsschiffsverbindungen  mit  überseeischen
Ländern.  S.  317.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Hinterlegung  der  Ratifikationsurkunde
Spaniens  zu  der  am  3.  Dezember  1903  in  Paris  abgeschlossenen  internationalen  Übereinkunft  über
Maßregeln  gegen  Pest,  Cholera  und  Gelbfieber.  S.  318.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Feststellung
  des  Börsenpreises  für  Zucker.  S.  318.

 

 

 

 

(Nr.  3580.)  Gesetz  zur  Ergänzung  der  Gesetze,  betreffend  Postdampfschiffsverbindungen  mit
überseeischen  Ländern.  Vom  8.  März  1909.  

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  2c.  

verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats
und  des  Reichstags,  was  folgt:

Der  Reichskanzler  wird  in  Abänderung  des  Gesetzes  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  361)  ermächtigt;  dem  Unternehmer  der  auf  Grund  des  Gesetzes
  vom  13.  April  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  163)  eingerichteten  Postdampfschiffsverbindung
  mit  Ostasien  und  Australien  für  den  Betrieb

a)  einer  vierwöchentlichen  Verbindung  zwischen  dem  Schutzgebiete  Neu-Guinea

  einerseits  und  Hongkong  sowie  dem  australischen  Festland
anderseits  und

b)  der  wiedereinzurichtenden  in  dem  Vertrage  mit  dem  Norddeutschen  Lloyd

vom  30. Oktober / 12. September    1898  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  453)
im  Artikel  1  Abs.  1  unter  A4  vorgesehenen  Anschlußlinie  von  Singapore
nach  dem  Schutzgebiete  Neu-Guinea
vom  1.  April  1909  ab  an  Stelle  der  in  dem  Gesetze  vom  3.  Juni  1908  vorgesehenen
  Erhöhung  der  Reichsbeihilfe  um  jährlich  230  000  Mark  eine  solche  um
500  000  Mark  jährlich  zu  bewilligen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  den  8.  März  1909.

(L.  S.)  Wilhelm.

von  Bethmann  Hollweg.

 

  

Reichs-Gesetbl.  1909.  49
Ausgegeben  zu  Berlin  den  16.  März  1909.