Full text : preußisches Staatsrecht. Zweiter Teil (2)

68  Kommunalrecht.

besondere  Gesetze  geregelt  werden  solle.  Nach  Aufhebung  der
Kreis-,  Bezirks=  und  Provinzialordnung  vom  11.  März  1850
im  Jahre  1853  war  eine  Reform  erst  im  Jahre  1872  durchzusetzen.
  Am  13.  Dezember  dieses  Jahres  erging  die  Kreisordnung
  für  die  7  östlichen  Provinzen.  Von  da  ab  umfaßt
der  Kreisverband  außer  dem  flachen  Lande  auch  die  Städte,
vereinigt  daher  Landwirtschaft,  Handel  und  Industrie  in
seinem  örtlichen  Bereiche.  Deshalb  werden  die  gesellschaftlichen
  Gruppen  des  Großgrundbesitzes,  der  Landgemeinden
und  der  Städte  zu  einer  Vertretung  im  Kreise  zugelassen.
Nur  die  größeren  Städte  sind  befugt,  sich  der  Kreisumstrickung
zu  entziehen  (s.  unten).

Die  Kreisordnung  von  1872  ist  überhaupt  von  grundlegender
  Bedeutung.  Mit  ihr  ist  zum  ersten  Male  die  Verwaltungsgerichtsbarkeit
  in  Preußen  eingeführt  und  die  Selbstverwaltung
  zum  ersten  Male  auf  das  flache  Land  ausgedehnt.
Diese  sog.  östliche  Kreisordnung  ist  dann  neu  redigiert  worden
durch  Novelle  vom  19.  Mai  1881  (Kommentar  von  v.  Brauchitsch,
  Verwaltungsgesetze  Bd.  II,  18.  Aufl.  und  Textausgabe
  von  Kolisch,  Die  Kreisordnungen  für  den  preuhischen
  Staat  1894).

Mit  geringen  Abänderungen  ist  sie  eingeführt  worden  in
Hannover,  Hessen-Nassau,  Westfalen,  der  Rheinprovinz  und
Schleswig-Holstein  in  den  Jahren  18841—1888.  Nur  für
Posen  besteht  noch  die  ständische  Kreisverfassung  vom  20.  Dezember
  1828.

II.  Der  kommunale  Kreisverband  —  der  sich  stets
mit  dem  staatlichen  Kreisverwaltungsbezirke  deckt  —
faßt  eine  Mehrheit  von  Stadtgemeinden,  Landgemeinden  und
Gutsbezirken  zu  einer  (privat=  und  öffentlichrechtlichen)  Körperschaft
  zwecks  Erfüllung  öffentlicher  Zwecke  zusammen  —
der  sog.  „Landkreis“.  Größere  Städte,  die,  mit  Ausschluß
der  aktiven  Militärpersonen,  wenigstens  25  000  (in  Westfalen