Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Muster  A.  Anlage  3.

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Kellerbuch.

Gültig  für  die  Kellerräume  zu .....
Name  des  Besitzers .....

 

 

Anweisung  für  die  Eintragungen.

1.  Bei  der  Anlage  des  Buches  find  die  vorhandenen  Bestände  unter  „Eingang“  nach  Sorten  hintereinander  einzutragen
Diese  Eintragungen  sind  von  den  nachfolgenden  Eintragungen  durch  einen  Querstrich  zu  trennen.

2.  Die  Eintragungen  sind  spätestens  8  Tage  nach  dem  Ein-  oder  Ausgange  zu  bewirken,  jedoch  genügt  für  den  Verbrauch
im  eigenen  Haushalt  oder  eigenen  Ausschanke  monatliche  Eintragung.  Wird  Wein  vom  Fasse  verzapft,  so  genügt
es,  wenn  der  Ausgang  des  ganzen  Fasses  auf  den  Tag  des  Anstichs  gebucht  und  der  Tag  der  Leerung  in  Spalte  16
angegeben  wird.

3.  In  jedem  Jahre  ist  das  Buch  einmal  abzuschließen.  Der  Abschluß  ist  unter  Angabe  des  Tages  zu  unterschreiben.

4.  Mit  dem  Abschlusse  des  Buches  ist  eine  Bestandsaufnahme  zu  verbinden.  Die  Bestände  sind  wie  bei  Anlage  des  Buches
als  „Eingangs“  neu  einzutragen.  

5.  In  den  Spalten  4,  5,  12  und  14  genügt  die  Angabe  der  Menge  in  runden  Zahlen;  auch  ist  es  zulässig,  die  Menge
in  ortsüblichem  Maße  (Stück,  Halbstück,  Fuder,  Logel  usw.)  anzugeben.

6.  Wird  Traubenmaische  gleich  nach  der  Einlagerung  abgepreßt,  so  genügt  in  Spalte  4  die  Angabe  der  gewonnenen
Mostmenge.

7.  Bei  jeder  Zuckerung,  auch  zur  Herstellung  des  Haustrunkes,  ist  in  Spalte  2  einzutragen,  ob  Zuckerwasser  oder  welche
Art  trockenen  Zuckers  zugesetzt  wird.  Erfolgt  die  Zuckerung  kurz  nach  Einlagerung  eines  Erzeugnisses,  so  ist  sie  unmittelbar
  unter  der  Eintragung  desselben  zu  buchen  und  das  Erzeugnis  in  Spalte  8  als  gezuckerte  zu  bezeichnen)
erfolgt  die  Zuckerung  erst  später,  so  ist  das  Erzeugnis  zunächst  als  „ungezuckert“  zu  bezeichnen  und  der  Zuckerungsvorgang
  besonders  einzutragen.  Unter  die  ursprüngliche  Angabe  „ungezuckert“  ist  alsdann  zu  setzen  „nachträglich
gezuckert“.

8.  Abgänge  an  Hefe  oder  Trub  find  als  Ausgang  zu  buchen.

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