Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

  
  
—. 
: 
  
  
  
  
  
  
  
  
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Steuersatz . 
Nr. Gegenstand der Besteuerung Berechnung 
vom vom der Stempelabgabe 
Hun- Tau- 
dert send — f. 
G.) (1!) Zinsbogen von Renten= und Schuld- 
verschreibungen ausländischer Staaten, 
Kommunalverbände, Kommunen und . 
· · - N te der Wertpapiere, 
Eisenbahngesellschaften, sofern die für wesche die . FKren “ berdeba 
Bogen im Inland ausgegeben — 5 — — werden, in Abstufungen von 50 P. 
) Zinsbogen von Renten- und Schuld- I## ie 100. srrchtbronh arch 
verschreibungen ausländischer Korpo- # i’m bie Andscheiie ig 
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rationen, Aktiengesellschaften oder in- . einen fängeret, aias Irar 
dustrieler Unternehmungen und Zeirraum enthalten, erhäht sich die 
K für en Sndesver E 3 jedes fernere Jahr um 
immten ausländischen Renten- un 1 
Schuldverschreibungen, sofern die i 
Bogen im Inland ausgegeben werdenn — 5 — — 
f) Zinsbogen von inländischen auf den 
Inhaber lautenden und auf Grund 
staatlicher Genehmigung ausgegebenen 
Renten- und Schuldverschreibungen 
der Kommunalverbände, Kommunen # 
und KommunalKreditanstalten, der « 
Korporationen ländlicher oder städti- für een eier erhabier 
scher Grundbesitzer, der Grundbkredit. werden, in Ubnsusungen ven 
und Hypothekenbanken oder der Eisen- Er. ie Tuerzwfür vole 4( 
bahngesellschafern — 2 — — grler die Linescheine st 
r Bogen, die Hinsscheine für 
..., «tä lo·a« 
Befreit sind: Zriiroum ehthalte „ e 7½“ 
1. Zinsbogen von Renten und Schuld- UAbgabe für jedes fernere Jahr um 
, , ein Zehntel. 
verschreibungen des Reichs und der s 
Bundesstaaten; 
2. Gewinnanteilscheinbogen von Aktien 
der in der Befreiungsvorschrift der 
Tarifnummer 1 bezeichneten Aktien- 
gesellschaften — 
3.Gewinnanteilscheiniunbsinsbogeiy 
die bei der ersten Ausgabe der Wert- 
papiere mit diesen in Verkehr gesetzt 
  
  
  
  
  
 
	        
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