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12. Bei den Warmproben sind die Stücke kirschrot zu machen.
13. Bei der Kaltbiegeprobe werden die Stäbe bis zu 25 mm Dicke um einen Dorn
von 25 mm Durchmesser, im Falle größerer Dicke um einen Dorn von höchstens der Material-
dicke gebogen.
Bei der Hartbiegeprobe sind die Stäbe gleichmäßig zu erwärmen und bei niedriger
Kirschrotglut (im dunkeln Raume heobachtet) in Wasser von 287° C abzukühlen und dann um
einen Dorn der bestimmten Dicke zu biegen.
14. Der Biegewinkel wird in Grad angegeben. Der Probestab gilt als gebrochen,
wenn sich auf der Außenseite in der Mitte der Biegungsstelle ein deutlicher Bruch im Metalle zeigt.
15. Bleche, Winkeleisen und Rohre müssen eine glatte Oberfläche haben; sie dürfen keine
erheblichen Schlackenstellen oder andere eingewalzte Verunreinigungen, keine Blasen, Risse oder
unganze Stellen enthalten. Bei Blechen, Winkel- und Stabeisen dürfen Walzsplitter oder kleine
Schalen durch Abmeißeln entfernt, auch geringe, durch Einwalzen von Schlacke entstandene Ver-
tiefungen ausgeebnet werden, soweit hierdurch die Haltbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
16. Sämtliche Bleche sind nach dem Beschneiden auszuglühen.
IV. Prüfmaschinen.
1. Die Prüfmaschinen müssen so gebaut sein, daß sie bei achtsamer Handhabung
stoßfrei wirken.
2. Sie müssen auf ihre Richtigkeit leicht untersucht werden können.
3. Sie müssen, falls sie vom abnehmenden Beamten nicht kurzer Hand geprüft werden
können, mindestens alle drei Monat einmal durch Sachverständige auf richtiges Arbeiten aller
Teile untersucht werden. Uber diese Untersuchungen ist ein Befundbericht aufzunehmen, der bei
Materialprüfungen auf Verlangen vorzulegen ist.
4. Die Einspannvorrichtung zu Zugversuchen muß so beschaffen sein, daß der Probestab
bei Beginn des Zuges sich selbsttätig einstellt, damit die Zugkraft innerhalb der Meßstrecke
möglichst gleichmäßig über den Querschnitt verteilt wird.
Zweiter Teil.
Schweißeisen.
A. Bleche.
I. Art der Proben.
1. Zugprobe (siehe A IV. 1).
2. Biegeprobe (siehe A IV. 2).
3. Schmiede- und Lochprobe (siehe A IV. 3).