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3
4
Nr.
Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
vom
Tau-
send
Mark
Steuersatz
Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
6G.)
c) Konnossemente, Frachtbriefe, Ladescheine,
Einlieferungsscheine im Schiffsverkehre,
soweit sie nicht unter a und b fallen,
wenn die Urkunde über die Ladung eines
ganzen Schiffsgefaͤßes lautet,
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr
als 25 Mark. ... . ...... . .. ...
bei höheren Beträüngen
und sofern es sich um Schiffe mit einem
Raumgehalte von über 150 Tonnen
handelt
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr
als 25 Mrk ...
bei höheren Betrügen
Dem Frachtbetrag im Sinne dieser
Vorschrift ist der Schlepplohn hinzuzu-
rechnen, sofern er neben der Fracht zu
zahlen ist.
d) Frachtbriefe im inländischen Eisenbahn-
verkehre, wenn die Urkunde über die
LCadung eines ganzen Eisenbahnwagens
lautet
bei einem Frachtbetrage von nicht mehr
als 25 Mrk..
bei höheren Beträühen
Der Steuersatz vermindert sich auf die
Hälfte dieser Sätze, wenn das Ladegewicht
des Wagens 5 Tonnen nicht übersteigt. Er
erhöht sich auf das Einundeinhalbfache, wenn
das Ladegewicht über 10 Tonnen, aber nicht
mehr als 15 Tounen beträgt. Für je weitere
5 Tonnen Ladegewicht tritt die Hälfte des
Satzes hinzu.
20
20
50
x
sind, sind als eine Eisenbahn.
wagenladung zu rechnen; ebenso
sindd wenn die Eisenbahnver.
waltung statt eines Wagens
mehrere zur Verfügung stellt,
diese mehreren Wagen einer Eisen-
bahnwagenladung gleich zu achten.
Die Abgabe ist für jede Sen-
dung nur einmal zu entrichten.