Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

II. Anzahl der Probestücke. 
4 Prozent der abzunehmenden Stücke. 
III. Anforderungen.  
1. Zugfestigkeit 34 bis 41 kg/qmm bei einer Dehnung von mindestens 25 Prozent 
und einer Gütezahl von mindestens 62. 
Soweit Bleche von höherer Zugfestigkeit als 41 kg/qmm verwendet werden, darf das 
Nietmaterial entsprechend bis zu 47 kg/qmm Zugfestigkeit haben, wenn die Dehnung mindestens 
die gleiche wie in der Zahlentafel für Bleche ist (vergleiche A IV. 1). Für solches Nieteisen 
sind Prüfungsbescheinigungen beizubringen. 
2. Im kalten Zustande soll das Nieteisen, ohne Risse zu zeigen, so gebogen werden, 
daß der Abstand der parallel gebogenen Schenkel voneinander nicht mehr als ⅕ des Nietdurch- 
messers beträgt. 
3. Im warmen Zustande soll sich ein Stück Nieteisen, dessen Länge doppelt so 
groß ist als der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, 
ohne aufzureißen. 
4. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) soll sich 
das Nieteisen um einen Dorn, dessen Durchmesser gleich der 2 fachen Dicke des Nieteisens ist, bis 
zu 180° biegen lassen. 
D. Niete. 
I. Art der Proben. 
1. Stauch- und Lochprobe (siehe D III. 1). 
2. Härteprobe (siehe D III. 2). 
II. Anzahl der Probestücke. 
Von je 1.000 Stück 2 Stück. 
III. Anforderungen. 
1. Im warmen Zustande soll sich ein Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als 
der Durchmesser, auf ⅓ bis ¼ der Länge niederstauchen und dann lochen lassen, ohne aufzureißen. 
2. Nach dem Härten (vergleiche erster Teil, Abschnitt III Ziffer 13 und 14) soll sich ein 
Stück Nietschaft, dessen Länge doppelt so groß ist als der Durchmesser, um ⅖ der Länge 
zusammenstauchen lassen, ohne daß die Oberfläche reißt. 
E. Anker und Stehbolzen. 
I. Art der Proben. 
1. Zugprobe (siehe E III. 1). 
2. Hartbiegeprobe (siehe E III. 2).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.