Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

  
929 
  
M. Tr. O. Anlage V. 
(Zu §54, 18.) 
  
Im Frieden gültig. 
Derzeichnis 
der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 
  
  
  
Eissprengbüchsen und ähnliche Behälter, 
Sprengpatronen;) Sprengbüchsen; 
Sreagsatron 04 mit eingesetzter geladener Detonationsbüchse) 
Detonationsbüchsen für sich allein) 
Körper aus gepreßter (gemahlener), trockener, wasserdicht überzogener Schieß- 
baumwolle (Schießwolle) ohne Zünder,) 
Schießbaumwolle (Schießwolle) in Flockenform mit weniger als 25 Prozent 
Wassergehalt. 
Zündladungen zu Geschoßzündern mit Körper bis zum Gewichte von 40 g. 
Geladene Geschosse ohne Zünder und ohne Zündladung mit sicherndem Ab- 
schlusse der Sprengladung“) (ausgenommen die mit Granatfüllung 88 oder 
mit Füllpulver 02 oder mit nasser, gepreßter Schießbaumwolle [Schießwolle! 
geladenen ohne Zänder und ohne Zündladung, (. B. 3). 
Fertige Granat- und Schrapnellpatronen für Geschütze bis einschließlich 6 cm 
Kaliber. 
Metallpatronen für Geschütze über 6 cm Kaliber, deren Geschoß mit Schwarz- 
pulver geladen ist, ohne Zünder mit sicherndem Abschlusse der Spreng- 
ladung“). 
Fertig geladene und verlötete Sprengbüchsen) fertig geladene und verpackte 
Ersatzdetonationsladungen für Gefechtspistolen. 
Fertig geladene, durch Scherstifte und Sicherheitsbolzen gesicherte und einzeln 
Ler. Beuennung. Zu behandeln nach E. V. O. Anl. C': 
A. Jur Sefahrklasse gehören: 
1.Schwarzpulver (Schieß und Sprengpulver), f. auch N. 2. Ia. A. 3. Gruppe d bzw. Ia. B. 2. Gruppe. 
2.Berutelkartuschen, Ia. B. 2. Gruppe. 
Ladebeutel, WR r 
Kammerhülsen, ?„ „ r 
Kammerhülsenladungen, gefüllt mit Schwarzpulver. ?„ „ r 
Zylinderpulver-Beiladungen, . » 
Kanonenschläge, Ib. Zif. 8 
Ia. A. 3. Scuppe d. 
Ib. gif.7. 
Ib. Zif. 7. 
Ia. A. 3. Gruppe b 6. 
  
in vorgeschriebene Packgefäße verpackte Netzscheren n/M. 
  
  
*) Abweichungen s. M. Tr. O. § 54, 192. 
Ia. A. 3. Gruppe b G. 
») Als sichernder Abschluß bder Sprengladung bei Geschossen ist der Verschluß der lehteren durch Verschlußschraube oder durch 
Mundlochfutter und Schließschraube zu verstehen. 
147“ 
 
	        
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