Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 432 — 
  
Nummer 
  
des Ver- 
schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz 
all zurien maßstab 
Kronen I Ore 
überzogen mit Gummi, Guttapercha oder 
anderer, nicht besonders genannter Isolier- 
masse, für sich oder in Verbindung mit 
Spinnstoffen, Papier oder Afbest; auch 
auf solche Weise isolierte elektrische Lei- 
tungskabel, Seile und Schnüre: 
aus 859 armiert mit wenigstens 7 Eisendrähten 
von je mehr als 1055 mm Stärk 148g — 15 
860 anderer Art als in Nr. 859 des allge- 
meinen Tarifs genannt: 
von höchstens 2 mm Drahtstärke. - — 35 
von größerer Drahtstärke i — 25 
Anmerkung. Enthalten Kabel, Seile oder Schnüre 
Drähte von verschiedenen Abmessungen, so wird der Zoll- 
satz nach demjenigen Drahte bestimmt, der die geringste 
Stärke hat. 
isoliert entweder mit Spinnstoffen, Papier, 
Asbest oder Firnis allein oder mit meh- 
reren dieser Stoffe; auch auf solche Weise 
isolierte elektrische Leitungskabel, Seile und 
Schnüre: 
861 von höchstens 0,5 mm Drahtstärke 11— 
862 von größerer Drahtstärke - — 50 
Tuch: 
865 sogenannte Wiren (endlos) sowie Tuch von 
mehr als 1m Breite ............... — 680 
866 anderer rt. - — 25 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.