103
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen, es mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken und solches zu Jedermanns
Nachachtung öffentlich bekannt machen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 26. Juni 1857.
1 Carl Alexander.
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode.
Nachtrag
zu der revidirten Gemeindeordnung vom
18. Januar 1854.
Ministerial-Bekanntmachung.
Mit dem 1. Juli d. J. wird das Königlich Bayersche Hauptzollamt
Marktsteft aufgehoben und dessen Bezirk dem benachbarten Hauptzollamte Marktbreit
zugetheilt werden.
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 19. Juni 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.