Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Urkundlich  haben  Wir  dieses  Gesetz  höchsteigenhändig  vollzogen,  es  mit
Unserem  Großherzoglichen  Staatsinsiegel  bedrucken  und  solches  zu  Jedermanns
Nachachtung  öffentlich  bekannt  machen  lassen.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar  am  26.  Juni  1857.

1  Carl  Alexander.

von  Watzdorf.  G.  Thon.  von  Wintzingerode.

Nachtrag

zu  der  revidirten  Gemeindeordnung  vom
18.  Januar  1854.

Ministerial-Bekanntmachung.

Mit  dem  1.  Juli  d.  J.  wird  das  Königlich  Bayersche  Hauptzollamt
Marktsteft  aufgehoben  und  dessen  Bezirk  dem  benachbarten  Hauptzollamte  Marktbreit
  zugetheilt  werden.

Mit  Bezug  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  8.  September  1854
(Seite  333  des  Regierungs-Blattes)  wird  dieses  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
  gebracht.

Weimar  am  19.  Juni  1857.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,

Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.