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über über
. . unter
in: 80 bis 100 Kilogramm 60 bis 80 Kilogramm 60 kilogramm Sauen
Mark Mark Mark Mark
Dortmund . . . . . . . . 102 87 72 97
Essen . . . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Cöln . . . . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Crefeld . . . . . . . . 105 90 75 100
Düusseldorf .. ...... 105 90 75 100
Aaschen . . . . . . . . . . 107 92 77 102
Cassel . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Frankfurt a. Main. 108 93 78 103
Wiesbaden . . . . . . . . 108 93 78 103
Mainz . . . . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Leipzig. . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Dresden . . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Zwickau . . . . . . . . . 105 90 75 100
Chemnitz . . . . . . . . . . 105 90 75 100
Plauen . . . . . . . . . . . . 105 90 75 100
München . . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Nürnberg . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Würzburg . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Stuttgart . . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Karlsruhe . . . . . . . . . . 108 93 78 103
Mannheim . . . . . 108 93 78 103
Freiburg i. Br. . . . . . 110 95 80 105
Straßburg i. E. . . . . . 110 95 80 105
Mettz . . . . . . . . . . . . . . . 110 95 80 105
Der Preis in Spalte 1 erhöht sich bei Schweinen im Lebendgewichte von
über 100 bis 120 Kilogramm um 10 vom Hundert, von über 120 Kilogramm
um 20 vom Hundert.
In Gemeinden, die öffentliche Schlachthäuser besitzen und nicht im Abs.1
aufgeführt sind, darf der Preis für Schweine beim Verkaufe zur Schlachtung
den Höchstpreis des nächstgelegenen der im Abs. 1 genannten Orte nicht über-
steigen. Bei gleich weiter Entfernung von zweien dieser Orte ist der höhere der
beiden Höchstpreise maßgebend.
Die Landeszentralbehörden sind befugt, die sich aus Abs. 3 ergebende
Höchstpreise herabzusetzen.
§ 2
Der Verkauf von Schweinen zur Schlachtung darf nur nach Lebend-
gewicht erfolgen. Die Landeszentralbehörden sind befugt, Ausnahmen zuzulassen;
sie haben dabei festzusetzen, nach welchem Verhältnis das Lebendgewicht in Schlacht
gewicht umzurechnen ist.