Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Grledigungsbescheinigungen.

1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am

2.  Er  ist  eingetragen  im  Zollbegleitschein-Empfangsbuch
  unter  VNr.

3.  Amtlicher  Befund
a)  über  den  Verschluß:

b)  über  die  Gattung  und  Menge  der  Waren:

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:

5.  Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze:)

 

4.  Die  Waren  sind  weiter  nachgewiesen  im  Niederlagebuch  Seite
Abteilung  Nr.

A.  Umseitig  bezeichnete  Packstücke  wurden  nach  Abnahme  des

unverletzt  befundenen  Verschlusses:
1.  in  den  Eisenbahngüterwagen  n9nr.  den
Eisenbahn  verladen  und  nach  Verschließung
  des  Wagens  mit  Schlössern  der

 

Reihe  -  dem  ..........,..  .......·.......  amte
in  überwiesen.
...........................  Nymng
amt.
2aufd...........................................  des......................................................
verladen  und  dem  Aufagevosten  m.....................................,.......
unter  sBegleitung  durch  d..  Grenzaufseher  I
1Verschluß  mittles  i.  D
überwiesen.
.W  den  teten  19
................................................................  anit.

 

...........................  ,deutm19
.......  amt.
B.  D.  .  oben  bezeichnete  .  wurdenach
Abnahme  des  unverletzt  befundenen  Verschlufses-1.
  d.  Grenzaufseber  c.  zur
Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.
.............................  ,I:ven............tt3n  ..19

 

.  Der  Begleitschein  ist  nach  Abgabe  der  Niederlegungs=  oder  Ausgangsbescheinigung  unmittelbar  an  das  Ausfertigungsamt
  zurückzusenden.  Ein  Erledigungsschein  ist  nicht  auszufertigen.
*)  Der  Vordruck  kann  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  geändert  werden.