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schrift f . ges. Strafrechts wissenschet 1899. — Faßbender, Die
Nettung #n Bauernstan us den Oänden des Wuchers. München
1886. Dr. L. — ## Wucher. Leipeig 1893. — Jahresberichte
des VBereins Leen wucherische Ausbeutung des Volkes im
G rzogtum Baden, Karlsruhe. Ein näherer Bericht über den badischen
Dper mit S#pungen usw. in Sohnreys Wohlfahrtspflege. —
Müller, Rettung des Elsässer Bauernstandes. Straßburg 1896.
Eine Hiahilfakaß zur Bekämpfung der wucherischen Veehleibe.
Land VIII, S. 441. Noch eine Kreishilfskasse zur Bekämpfung der
wucherischen Viehleihe von Sparkassenrendant Herres in Wittlich.
Land VIII, S. 461.
Die Bekämpfung der Güterschlächterei.
Nicht jede Giterzertrün mn rung, selbst wenn sie gewerbsmäßig
betrieben wird, ist als Güterschlächterei auszufassen. Sie ist es
vor allem da nicht, wo sie z. B. lediglich die Herstellung gesunderer
Grundbesitzverhältnisse (innere Kolonisation im östlichen Deutschlandl)
anstrebt. Sie wird zur Güterschlächterei i — Wortes
häßlichster Bedeutung erst dann n fie ohne Rücksicht.
nahme auf —niurrs Gesichtepunkte gehessur und
lediglich wucherische oder kapitalistische Zwecke verfolgt. Die
Güterschlächterei im eigentlichen Sinne des Wortes ist eine Spekulation
auf die Notlage einzelner Besitzer, sowie auf die Kurzsichtigkeit
und Begehrlichkeit der kleineren Leute, die bei den Versteigerungen
durch plumpe, aber unfehlbare Mittel (unentgeltliche
Verabsolgung von Speisen, Zigarren, vor allem von Spirituosen!)
geflissentlich zu ganz unverständigem Bieten angestachelt werden.
Barzahlung selten erfolgt, meistens auch gar nicht gewünscht
wird, gerät ein großer Teil der Käufer in Schuldverbindlichkeiten
zu dem Güterschlächter, die diesem eine willkommene Handhabe zu
weiteren Ausbeutungen und unsauberen Geschäften aller Art
bieten. Ein Beispiel aus den Erhebungen „Der Wucher auf dem
Lande“ (S. 97) möge uns die Tätigkeit der Güterschlächter veranschaulichen.
„Mir ist,“ so erzählt der Gewährsmann, O„ein
kleiner Weiler in Oberbayern bekannt, der aus drei großen
Bauernhösen, zwei Halbbauern und einigen Söldnern und Landhäuslern
besteht. In diesem Weiler sind in der Zeit von etwa
15 Jahren sämtliche Anwesen durch einen und denselben israelitischen
Handelsmann zweimal gekauft, zertrümmert und verkauft
worden, zuerst die großen prachtvollen Bauernhöfe, bei welcher
Velegenheit natürlich tapfer von jedem einzelnen eingekanft worden
ist: daun, als die Zahlungsfristen ni t eingehalten werden
konnten, kam es zum Wiederverkauf und zur nochmaligen Zertrümmerung,
bis schließlich die sämtlichen Anwesenbesitzer vergantet
werden und jetzt im ganzen Ort den sämtlichen Insassen
kaum 100 Mk. zur Disposition stehen, während vor dem Beginn