chungs = Kesten zu elner nach selner
Kbrper-Beschaffenhelt zu bemessenden
olermonatlichen Festungs-Arteits-
strafe;
5. der bei dem Oberamtegerlchte Wiblin=
gen in Untersuchung gekommene Simon
Zehrfelder, von Kodalsbofen im Kkb-
nigreich Balern, wegen dreler complott=
mäßig verübter Diebstähle, nachgefolgter
Dlebstahls = Thellnahme und Angabe
eines falschen Ramens, ferner wegen
bügen vor Gericht, Landstreicherei und
Räckkehr in das Kdngreich, ungeachtet
der früher erfolgten Auswelsung, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatz eines
angemessenen Theils der Untersuchungs-
Kosten, zu einer siebenmonatlichen
Festungs-Arbeltsstrafe mit Abschied und
nachberlger Ausweisung aus dem Kdug-
reiche unter Androhung empfindlicher
Abndung auf den Wlederbetretungsfall;
6. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Kirchheim geführten Unterfu-
chung:
a) Herrmann Bacher, von Wendlingen,
wegen complotemäßlg und in Genossen-
schaft verübter Verwundung und Mß-
bandlung des Caspar Rehm von da,
neben Perfällung in die Hälfee der
Untersuchungs= und Hellungs-Kosten
unter solldarlscher Verbindlichkelt, zu
viermonatlicher Festungs- Arbelts.
strafe, und
b) dessen Bruder, Gortlseb Bacher,
wegen gleichen Vergebens, neben Zu-
scheidung der andern Hälfte der Unter-
suchungs= und Heilungs Kosten, glelch-
falls unter solldaorischer Verbindlichkelt,
zu drel und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe.
Am 15. Jonuar ist:
7. gegen den bei dem Oberamtsgerschte
Ulm in Untersuchung gekommenen Je-
bannes Rau, von Ulm, wegen gewalt-
somer Widersetzlichkeit gegen die Obrig-
kelt, Gotteslästerung, Drohungen und
Injurlen, auch wegen höchst frechen und
unbetmäßigen Benehmens wöhrend der
Untysuchung, neben dem Erset säm-
licher Kosten, unter Einrechnung elnes
Thells des erstandenen Arrests, ein-
jährige Festungs Arbeltsstrafe mit der-
bem Willkomm erkannt worden.
Am 16. Januar wurden ver-
urtheilt:
8. der bei dem vormaligen Crimlnalamte
Gdppingen in Untersuchung gekommene
suspendirte LKand-Cameralamts-Kasten-
knecht Johann Jakob Unkel, von
Goͤppingen, wegen eines theils durch
unerlaubte Elngriffe in die ihm anver-
trauten Frucht = Vorräthe und deren