Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

 

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inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  de  zu  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Brmerkungen.  (in  Prozenten
ö  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Einfuhr  golllarffe  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
441.Spielzeug  von  Holz,  gro-  13f  Hierher  gehört  grobes,  blos  gehobeltes  oder
bes,  ungefärbtes.  geschnitztes,  ungefärbtes  Spielzeug,  außer
Verbindung  mit  anderen  Materialien  —
Anderes  Spielzeug  von  Holz  fällt  unter
Nr.  447.  Musikalische  Instrumente,  welche
als  Kinderspielzeug  dienen,  sind  unter
Nr.  453  nachzuweisen.
442.Vorstehend  nicht  genannte  13  f  Außer  den  vorstehend  nicht  genannten  gegefärbte,
  gebeizte,  ge-  färbten  2c.  Tischler-,  Drechsler=  und  16  Ffl.  u.  Kst
firnißte,  lackirte,  polirte  Wagnerarbeiten  gehören  hierher:  unge-  6  Bl.
Tischler-,Drechsler=  und  färbte  und  gefärbte  2c.  Tischler=  2c.  Ar-  ·
Wagnerarbeiten;  auch  beiten,  in  einzelnen  Theilen  mit  unedlen
dergleichen  Waaren  Metallen,  ungefärbtem  oder  blos  ge-(einschließlich
  der  un-  schwärztem  lohgaren  Leder,  Glas,  Steinen
gefärbten)  in  Verbin-  (mit  Ausnahme  der  Edel=  und  Halbedeldung
  mit  anderen  Ma-  steine),  Steinzeug,  Fayence,  Porzellan
terialien.  verbunden;  ferner  Druckformen  (Holzstöcke),
  nicht  zum  Druck  auf  Papier;
lackirtes  Peddig.
443.Holzwaaren,  feine,  auch  13  g  Hierzu  gehören:  alle  Holzwaaren  mit  aus-!20  Ffsf.  u.  Kst.
in  Verbindung  mit  gelegter  oder  Schnitzarbeit,  eingepreßten)  13  Kob.
anderen  Materialien,  Verzierungen,  feiner  Malerei,  Holzbronze:  9  ll.
mit  Ausnahme  von  2c.;  seine  Drechsler=  und  Schnitz-,  sowie
Spielzeug.  Kammmacherwaaren  von  Holzz  eingelegte
Parquetbodentheile;  alle  diese  Waaren
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  13  f,  13  h  oder  20  des  Zolltarifs
fallen;  Holzbronze.  —  Spielzeug  von
Holz,  grobes,  blos  gehobeltes  oder  geschnitztes,
  ungefärbtes,  ist  unter  Nr.  441,
anderes  Spielzeug  von  Holz  unter  Nr.
447  nachzuweisen
444.  Horn=  und  Fischbeinstäbe,  1..a„  20  Fss.  u.  6st.
geebnete,  glatte  oder  13  Kb.
sonst  zur  Verwendung  9  Bll.
bereits  vorgerichtete.  Für  Hornstäbe,  zur
Verwendung  vorgerichtet:

10  Kst.
445.  Korbflechterwaaren,  feine;  138  Korbflechterwaaren  in  Verbindung  mit  an--]  20  Fss.  u.  Kst.

 

Korbmöbel;  gefärbte
Spangeflechte;  Korbflechterwaaren
  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien.

 

 

Ü

deren  Materialien  sind  nur  dann  hier
nachzuweisen,  wenn  sie  durch  diese  Verbindung
  nicht  unter  Nr.  13  f,  13  h  oder
20  des  Zolltarifs  fallen.

 

13  Kö.
9  Bll.