Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Vorläufig besetzte Revisorat-Stelle bei der Regierung des Neckar-Kreises betreffend. 
Aus Veranlassung eingekommener Ge- 
suche um die durch die Versetzung des 
Reolsors Ruthardt erkedigte Revisorat= 
ScGelle bei der Reglerung des Meckar- 
Kreises wird bekannt gemacht, daß wegen 
vorläufiger Besetzung dleser Stelle berelts 
Fürsorge getroffen worden ist. 
Stuttgart den 39. Mal 1851. 
v. O tto. 
2. Des Khnigl. Medielnal, Celleglums. 
Bekannmmachung eines vorzüglichen Mittels gegen den Bandwurm. 
Der Kürbiekern oder Kettenwurm (Ternia 
solinm) ist ein in Württemberg zlemlich 
verbreitetes, und in einigen Gegenden ein- 
beimisches Uebel. 
Zu seiner Hebung scheint die Dtung 
des Wurms, von welcher der Abgang sel- 
nes Kopfes die einige sichere Ueberzeugung 
gewährt, eine unumgängliche Bedingung 
zu seyn. Die bis jetzt bekannten zu diesem 
Zwecke vorgeschlagenen Mittel erreichen dene 
selben héofig nicht, indem sie zwar oft 
große Massen von dem Kärper des Wurms 
ousleeren, den Kopf aber zurücklassen, und 
die hieme#lt im Widerspruch stehende Erfah: 
rung in andern Ldäudern, namentlich in der 
dodurch, daß dort eine ganz andere Gat- 
tung von Bandwurm, nämllch der soge- 
nannte breite Bandwurm, mit jenen Mitteln 
gläcklich bekämpft wird. So wle aber der Ge- 
brauch derselben gegen dle hieländische Bond- 
wurm-Gattung, den Kettenwurm, gar est 
ven gewuͤnschten Erfolg nicht gewaͤhrt, also 
ist er uͤberdies in Hinsicht auf den Zelt. 
Aufwand sowohl, ols auch wegen ded bel 
den Kranken · gewdhnlich bald sich elnstellen- 
den greßen (Ekelt dagegen, für diese sehr 
besthwrrlich. Desto mehr verdient daher 
ein Mietel, welches bisher geheim dehalten, 
nunmehr aber von dem Besitzer gegen eine 
Mth ige Belohnung zur bffentlichen Bekannt- 
benachbarten Schwriz, enklärt sich zum 1. mathong öbergchen worden ist, die Auf-
	        
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