bensolge unter ihnen nur durch das Dienstalter
in der betreffenden Dienststufe bestimmt
wird.“ Aus der alphabeiischen Reihenfolge
in Auf zaͤhlung der zu Einer Stufe
gehdrigen Aemter kann in keinerlel Hinsicht
irgend eln Vorzug fuͤr das zuerst genannte
Amt, oder eine Zuruͤcksezung der nach solchem
Ausgefuͤhrten abgeleitet werden.
(.
Die zehen Nansstufen sind folgende:
Erste Stufe-«
-«ist·k.
Departemenis- WMin
Generale der Infanterie u. der Kavallerie.
Kanzler der Kniglichen Orden.
Oberst= Hofmeister und
Ooerst= Kummerherr des Königs.
Staats= Minister.
Derjenige Miulster" welcher daß Präsldium
des- Geheimen-Rochs bekleidet, geht
s##mtlichen andern, in dieser Siufe stehenden
#enern unbedingt vor.
2%
Zweite Stufe.
Gehelme Räbhe.
General- Lleutenanis.
Die in der ersten Stufe nicht genannten
Obe rste n Hofbeamten des Koͤnigo.
Staats= Sekretör.
Bie hieher das Prädikat: „Ercellenz“.
750
Dritte Stufe.
General-Majors.
Katbelischer Landes-Blschef.
P.sidenien der aLaden-Colleglen.
Staats-Raͤthe.
W.lerte Stufe.
Diecktoren bel den Landes-Colleglen.
General-Superimendenten (Hrälcten).
Kammerherro.
Kubellscher Domdechant.
Kathollscher General-Vikar.
Obersten.
His hleher Personal-Adel und Hof-F#hizrl.
Ja Ansehung des Personals-Adels undder
Hof-Fähigkeit der Ruter des Ordens ke
Krone und des Milltär-Verdlensts, s###
de#s Milltärs, blelbt es bel den seltherzu
dlesfallsigen Bestimmungen und Verel
naungen.
Fänfte Stufe,
Kanʒlei-Direktor des Gehelmen Rah.
Die bel den Ministerlen ols veorkrahentt
Rätbe angestellten
Geheimen Legations-Rae.
Ober-Regierungs-Räthe.
Ober, Flnanz-Räthe.
Oberst-Lleutenants.
Räthe des Ober-Telbunals.