Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Auswärtige  Politik  Friedrich  Wilhelm's  III.  161

collegien  bei  dem  Drange  der  Geschäfte  nicht  selten  zu  Schulden  kommen
lassen,  und  sie  sind  durch  Eigenthum  und  Anhänglichkeit  an  das  Vaterland
  fest  an  das  Interesse  eines  Landes  gekettet,  das  den  fremden  öffentlichen
  Beamten  gewöhnlich  unbekannt,  oft  gleichgiltig  und  bisweilen  selbst
verächtlich  und  verhaßt  wird.  Die  Regenten  haben  von  Ständen,  die
aus  Eigenthümern  bestehen,  nichts  zu  fürchten,  mehr  von  der  Neuerungssucht
  jüngerer,  der  Lauigkeit  und  dem  Miethlingsgeiste  älterer  öffentlicher
Beamten  und  von  der  alle  Sittlichkeit  verschlingenden  Weichlichkeit  und
dem  Egoismus,  der  alle  Stände  ergreift.“  Dem  Könige  blieben  solche
Gedanken  noch  ganz  unverständlich.  Er  ließ  sich  zwar  nicht  zu  so  gehässigen
Urtheilen  über  die  Revolution  hinreißen,  wie  die  übereifrigen  Royalisten
an  seinem  Hofe,  sondern  erkannte  die  Berechtigung  der  französischen  Bauernbefreiung
  unbefangen  an;  aber  was  irgend  an  die  constitutionelle  Monarchie
erinnerte  war  ihm  durch  die  Blutthaten  der  Franzosen  verdächtig  und
unheimlich  geworden.  Wie  sollte  er  auch  bei  der  allgemeinen  Zufriedenheit
  des  Volkes  auf  die  Frage  kommen,  ob  dieser  pflichtgetreue  Absolu--tismus,
  der  den  Staat  gebildet  hatte,  sich  schon  überlebt  habe?  Auch  Stein
selber  wußte  noch  keineswegs,  wie  morsch  die  alte  Ordnung  sei  und  wie
dringend  geboten  der  Neubau.  Es  steht  nicht  anders,  Hoch  und  Niedrig
lebte  befangen  in  einer  ungeheuren  Selbsttäuschung.  Das  historische
Urtheil  vermag  nicht  abzusehen,  wie  die  Demüthigung  von  1806  der  alten
Monarchie  hätte  erspart  werden  sollen.  Nur  die  durchschlagende  Beweiskraft
  des  Krieges  konnte  dem  verblendeten  Geschlechte  den  inneren  Verfall
  jener  fridericianischen  Formen  zeigen,  welche  durch  den  Zauber  alten
Ruhmes  alle  Thatkraft  lähmten.  Nur  eine  Niederlage  konnte  die  unnatürliche
  Episode  der  deutschen  Herrschaft  in  Warschau  beendigen,  den
Staat  sich  selber  und  seinem  deutschen  Wesen  zurückgeben.  —

Für  keine  seiner  königlichen  Pflichten  war  Friedrich  Wilhelm  von
Haus  aus  so  wenig  vorbereitet  wie  für  die  Leitung  der  auswärtigen  Politit;
  langsam,  bedächtig  wie  er  war  hat  er  einer  sehr  schweren  Schule
bedurft  bis  sein  weiches  Gemüth  sich  an  die  Härte  der  großen  politischen
Machtfragen  gewöhnte.  Neigung  und  Pflichtgefühl  stimmten  ihn  friedlich.
Er  hätte  es  für  einen  Frevel  gehalten,  dies  emsig  arbeitende  Norddeutschland,
  dessen  ruhiges  Glück  von  Jedermann,  selbst  von  Friedrich  Gentz,
gepriesen  wurde,  ohne  dringende  Noth  den  Wechselfällen  des  Krieges,  den
verschuldeten  Staatshaushalt  neuen  Verwirrungen  preiszugeben;  nur  zur
Abwehr  eines  unmittelbaren  Angriffs  wollte  er  sein  Schwert  ziehen.  Die
allgemeine  Friedensseligkeit  der  Norddeutschen  fand  nirgends  eifrigere  Vertreter
  als  am  preußischen  Hofe;  sie  hatte  sich  hier  sogar  einc  eigene  staatsrechtliche
  Doctrin  erklügelt.  „Ein  König,"  sagte  Oberst  Köckritz  zu  seinem
fürstlichen  Freunde,  „hat  gar  nicht  das  Recht  das  Dasein  seines  Staates
auf's  Spiel  zu  setzen,  das  darf  nur  eine  Republik.“  Ueber  Frankreichs
gefährliche  Absichten  täuschte  sich  der  gesunde  Sinn  des  Königs  nicht.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  I.  11