Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Oesterreichs Widerstand. 183 
Hoffnungen. So fiel die Entscheidung über Deutschlands Zukunft un— 
ausbleiblich dem fremden Sieger zu, der von sich rühmte: „ich allein, ich 
weiß, was ich zu thun habe.“ Der Regensburger Reichstag war den 
schläfrigen Gewohnheiten seines gespenstischen Daseins auch während dieser 
argen Jahre so treu geblieben, daß ein warmherziger Reichspatriot mitten 
im Reichskriege alles Ernstes über die Frage schreiben konnte: womit die 
hohe Reichsversammlung sich in der nächsten Zeit beschäftigen solle? Das 
Reich genehmigte den Luneviller Frieden, und die geistlichen Stände fanden 
nicht den Muth ihrem eigenen Todesurtheile zu widersprechen. Dann 
verging fast das ganze Jahr 1801, bis Oesterreich und Preußen endlich die 
Bildung einer Reichsdeputation durchsetzten; nach abermals acht Monaten 
waren die Berathungen dieses Ausschusses noch nicht eröffnet. Der zer- 
rüttete Körper des heiligen Reichs besaß nicht mehr die Kraft, mit eigenen 
Händen seinen letzten Willen aufzusetzen; der Kampf Aller gegen Alle und 
die Verblendung des österreichischen Hofes verhinderten jeden Beschluß. 
Die Hofburg wollte noch immer nicht begreifen, daß sie selber in 
Luneville die geistlichen Stände preisgegeben hatte; sie versuchte Alles, die 
unausbleiblichen Folgen des Geschehenen rückgängig zu machen, ließ sogar 
eben jetzt durch ihre Anhänger einen Erzherzog auf die erledigten fürst- 
lichen Bischofstühle von Köln und Münster erwählen. Zugleich bewahrte 
sie ihren alten Widerwillen gegen jede Vergrößerung Preußens: man 
könne leichter, hieß es in Wien, auf drei reiche türkische Provinzen ver- 
zichten, als Münster und Hildesheim an die protestantische Großmacht 
überlassen. Und währenddem wurde der bairische Nachbar beständig durch 
österreichische Tausch= und Vergrößerungspläne geängstigt. Dieser Kaiser, 
der nicht Worte genug finden konnte um seine Entrüstung über die Ver- 
gewaltigung der geistlichen Stände zu bekunden, stellte dem Münchener 
Hofe frei, sich im Südwesten die Gebiete der benachbarten Reichsstädte, 
Grafen und Herren anzueignen, wenn nur Oesterreich dafür das östliche 
Baiern erhielte; er zuerst sprach das verhängnißvolle Wort: „Vernichtung 
der kleinen weltlichen Stände“ aus, während bisher amtlich nur von der 
Secularisation der geistlichen Staaten die Rede gewesen. Es war die 
Folge dieser zugleich starr conservativen und rücksichtslos begehrlichen Hal- 
tung des kaiserlichen Hofes, daß Preußen und Baiern sich genöthigt sahen, 
ihre eigenen Entschädigungen durch Sonderverträge mit Frankreich sicher 
zu stellen. Der preußisch-französische Vertrag enthielt den vielsagenden 
Satz, die Krone Preußen erwerbe ihre Entschädigungslande „mit der un- 
beschränkten Landeshoheit und Sonveränität auf den nämlichen Fuß, wie 
Se. Mazj. ihre übrigen deutschen Staaten besitzen“ — während doch das 
Reichsrecht eine Souveränität der Reichsstände nicht kannte. Man hielt 
es nicht mehr der Mühe werth, auch nur den Schein der keaiserlichen 
Oberhoheit zu wahren. Des Reiches ungefragt nahm Preußen sodann am 
August 1802 die ihm von Bonaparte zugestandenen Erwerbungen in Besitz.
	        
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