Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

137

1243,  vielleicht  schon  im  Sommer  1242  in  Anagni  ein.  Sogleich
nach  der  am  25.  Juni  1243  geschehenen  ?1)  Papstwahl,  am  4.  Juli,
wurde  ihm  von  dem  neuen  Papste  Innocenz  IV.,  nachdem  er  ihm
über  die  Angelegenheiten  Preußens  Bericht  erstattet  hatte,  der  Auftrag
  gegeben,  die  politisch  kirchliche  Ordnung  für  dasselbe  zu  entwerfen.
  Er  hatte  dem  Papst  die  Verhältnisse  des  Landes,  die  Verdienste
des  Ordens,  die  Lehnshoheit  des  Römischen  Stuhles,  den  Trotz  des
Bischofs  Christian,  endlich  seine  über  den  Streit  gegebene  Entscheidung
  dargelegt,  hatte  gezeigt,  wie  dringend  nothwendig  es  sei.,  recht
bald,  der  Belehnungsurkunde  Gregors  IX.  vom  Jahre  1234  gemäß,
die  endgültigen  Bestimmungen  zu  treffen,  damit  die  ebenso  sehr  den
Rechten  des  heiligen  Stuhles  als  des  Ordens  feindlichen  Bestrebungen
  des  Bischofs  für  immer  vereitelt  würden.  Derselbe  gehe  nämlich
damit  um,  seine  Stellung  als  Bischof  von  ganz  Preußen  auch  jetzt
noch  zu  behaupten  und  für  politische  Zwecke  auszubeuten,  und  geberde
sich,  gegen  das  offenbare  Recht  des  Römischen  Stuhles  und  des
Ordens,  als  einzigberechtigten  Herrn  von  Preußen.)  Innocenz,
von  der  Nothwendigkeit,  die  wichtige  Sache  bald  zu  entscheiden,  vollkommen
  überzeugt,  konnte  sie  keiner  kundigeren,  sichereren  Hand  anvertrauen,
  als  welche  sie  bisher  geführt.  Indem  er  daher  dem  Bischof
Wilhelm  von  Modena  das  Legatenamt  für  Preußen  auch  seinerseits

Keine  Urkunde  nennt  den  Namen  Wilhelms  in  Preußen  später,  als  am
19.  April  1242.  Geh.  Archiv,  Schiebl.  XLI.  n.  13.  Voigt  II.  429.  Von
den  beiden  Chronisten,  die  darüber  zu  reden  scheinen,  ist  Lukas  David  (III,  14
—64)  hier  gar  nicht  als  Quelle  anzuerkennen,  weil  wir  über  die  Glaubwürdigkeit
seines  Gewährsmannes  Simon  Grunau  besser  unterrichtet  sind.  Vgl.  die  mehrelwähnte
  Schrist  von  7#bes31  ff.  Ueber  Dusburg  (III,  33)  .
Anm.  302.  Bei  Boguphal  (61),  den  Voigt  a.  a.  O.  S.  443  zum  Jahre  1243
anführt,  steht  von  dem  Legaten  kein  Wort.

281)  Nicol.  de  Curbio,  vita  Inn.  IV.  ap.  Muratori  Scriptt.  r.  Itt.
III.  592.

282)  Die  solgenden  Bullen  des  neuen  Papstes  beweisen,  daß  Wilbelm  so  getedet
  hat.