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Die Bewerbungen um vorstehende Preise sind bei der Central-Stelle des landwirthschaftlichen
Vereins, welcher die Prüfung und Begutachtung der betreffenden
Gegenstände aufgetragen ist, srätestens bis zum 15. August 1848, und zwar mit oberamtlichen
Berichten begleitet, einzureichen. Eingaben ohne oberamtliche Berichte werdennicht
berücksichtigt.
Bei mechanischen Ersindungen müssen entweder die Maschinen selbst, oder genaue Modelle
mit eingesendet, bei chemischen Gegenständen deutliche Beschreibungen nebst den Präparaten
mit vorgelegt werden.
Sind zu Darstellung der chemischen Gegenstände neuc oder verbesserte Apparate nöthig,
so sind dieselben genau anzugeben oder durch Zeichnungen deutlich zu machen.
Die Bewerber um den landwirthschaftlichen Preis haben ihre Angaben, geeigneten Falls
mit glaubwürdigen Zeugnissen zu belegen. Sollen Pflüge und andere Ackerwerkzeuge zur
Bewerbung kommen, so müssen, während die Bewerbungs-Eingabe selbst längstens in der
obigen Frist an die Centralstelle einzureichen ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen Zeugnissen
des Gemeinderaths und Oberamts, spätestens bis zum 1. August an die Direktion des landwirthschaftlichen
Instituts zu Hohenheim eingeliefert werden, um mit denselben die geeigneten
Versuche anzustellen.
Stuttgart den 15 Februar 1848. Sautter.
Dienst-Erledigungen. .
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle des Vorstands des Archivs des Innern,
mit welcher der Normal-Gehalt von 1200 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, sich binnen
drei Wochen bei dem Ministerium des Innern vorschriftmäßig zu melden.
2) An dem obern Gymnasium in Ulm ist die mit einem Gehalte von 1200 bis 1400 fl.
verbundene Stelle eines ordentlichen Professors, welcher in den klassischen Sprachen und
deren Hülfswissenschaften, auch wo möglich im Französischen zu unterrichten hat, zu besetzen.
Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu
melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Bietigheim, Dekanats Besigbeim,
haben sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden. Das verwandelte Einkommen berechnet sich, einschließlich einer Zulage von 42 fl. aus
dem Besoldungs-Verbesserungsfonds, auf 700 fl.