Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Die  Bewerbungen  um  vorstehende  Preise  sind  bei  der  Central-Stelle  des  landwirthschaftlichen
  Vereins,  welcher  die  Prüfung  und  Begutachtung  der  betreffenden
Gegenstände  aufgetragen  ist,  srätestens  bis  zum  15.  August  1848,  und  zwar  mit  oberamtlichen
  Berichten  begleitet,  einzureichen.  Eingaben  ohne  oberamtliche  Berichte  werdennicht
  berücksichtigt.

Bei  mechanischen  Ersindungen  müssen  entweder  die  Maschinen  selbst,  oder  genaue  Modelle
  mit  eingesendet,  bei  chemischen  Gegenständen  deutliche  Beschreibungen  nebst  den  Präparaten
  mit  vorgelegt  werden.

Sind  zu  Darstellung  der  chemischen  Gegenstände  neuc  oder  verbesserte  Apparate  nöthig,
so  sind  dieselben  genau  anzugeben  oder  durch  Zeichnungen  deutlich  zu  machen.

Die  Bewerber  um  den  landwirthschaftlichen  Preis  haben  ihre  Angaben,  geeigneten  Falls
mit  glaubwürdigen  Zeugnissen  zu  belegen.  Sollen  Pflüge  und  andere  Ackerwerkzeuge  zur
Bewerbung  kommen,  so  müssen,  während  die  Bewerbungs-Eingabe  selbst  längstens  in  der
obigen  Frist  an  die  Centralstelle  einzureichen  ist,  die  Werkzeuge,  mit  den  nöthigen  Zeugnissen
des  Gemeinderaths  und  Oberamts,  spätestens  bis  zum  1.  August  an  die  Direktion  des  landwirthschaftlichen
  Instituts  zu  Hohenheim  eingeliefert  werden,  um  mit  denselben  die  geeigneten
Versuche  anzustellen.

Stuttgart  den  15  Februar  1848.  Sautter.

Dienst-Erledigungen.  .

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  des  Vorstands  des  Archivs  des  Innern,
mit  welcher  der  Normal-Gehalt  von  1200  fl.  verbunden  ist,  werden  aufgefordert,  sich  binnen
drei  Wochen  bei  dem  Ministerium  des  Innern  vorschriftmäßig  zu  melden.

2)  An  dem  obern  Gymnasium  in  Ulm  ist  die  mit  einem  Gehalte  von  1200  bis  1400  fl.
verbundene  Stelle  eines  ordentlichen  Professors,  welcher  in  den  klassischen  Sprachen  und
deren  Hülfswissenschaften,  auch  wo  möglich  im  Französischen  zu  unterrichten  hat,  zu  besetzen.
Die  Bewerber  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu
melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Helfersstelle  in  Bietigheim,  Dekanats  Besigbeim,
  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu
melden.  Das  verwandelte  Einkommen  berechnet  sich,  einschließlich  einer  Zulage  von  42  fl.  aus
dem  Besoldungs-Verbesserungsfonds,  auf  700  fl.