256 Johannes Ficker:
Blaurers Schutzrede über die Flucht aus dem Kloster gibt
die Grundzüge seiner Anschauung!). Es ist das persönliche Christentum
der Dankbarkeit und des mauerfesten Vertrauens auf Christus.
das nur im Gewissen und in der Schrift gebunden ist, dessen Kern
durch das Gewölke menschlicher Gebote, Lehren und Auslegungen
Luther erschlossen hat, mit leisen, aber deutlichen Einschlägen der
deutschen Mystik: „diese Lehre bildet uns allain für den armen,
verschmechten, crützigeten Christum und lert uns ain rain, getruckt,
ganz gelassen und der leer Christi in allweg gleichförmig leben*.
In warmer Verteidigung Luthers wird gegenüber dem äusserlichen
der geistige (sottesdienst und hier mit besonderem Nachdruck der
sittliche Charakter seines Christentums, statt des äusseren Tempeldienstes
der Dienst an die Armen gekennzeichnet, eines Christentums,
das Friede und bürgerliche Einigkeit als rechtes Zeichen
des christlichen Lebens an der Stirne trägt und das sich um der
Sache willen auch des persönlichen Urteils enthält, wie Blaurer
gegenüber der Polemik Luthers. Hier treten die äusseren Formen
des Christentums ganz zurück hinter seine Innerlichkeit. Blaurer
erbietet sich sogar zur Rückkehr ins Kloster, wenn er seiner evangelischen
Ueberzeugung nach frei leben und lehren dürfe, und dem
Rate Melanchthons folgend hat er noch Jahre lang die Kutte getragen.
Sein Bruder Thomas blickt wie er unverwandt auf den
Schmerzensmann am Kreuze und versenkt sich in ihm „ganz in
das göttliche Herz, aus dem er das Wasser des ewigen Lebens
geschöpft hat“, und nachdem er Wittenberg verlassen hatte, um
allen Gefahren daheim zu Trotz die Befehle seines himmlischen
Königs zu erfüllen — wie er seinem \Vormser Reisegefährten Peter
Swaven in seiner poetischen Epistel zuruft — ?), erkennt er in der
Heimat deutlich, seiner Pflicht, die Wahrheit zu schirmen, noch
näher gerückt durch das Beispiel Hus’, als das grosse Werk des
Willens Gottes den Bau der wahren Kirche, des Reiches Christi,
„das freilich inwendig in den Herzen der Menschen ist“. So schreibt
1) Wahrhafft verantwortung Ambrosii Blaurer 1523. Pressel 5 ff. In neuerer
Zeit ist auf „des Ambrosius Blarer Schutzschrift an den Rath von Konstanz vom
Jahre 1522 für Luther und seine Lehre“ zuerst wieder aufmerksam gemacht
worden in der Festgabe zum Reformationsfeste 1857 von Stadtpfarrer Dr.
HOLTZMANN und Dr. HUNDESHAGEN.
2) Das Gedicht an Swaven (dat. am Ende, für die Abfassung jedenfalls
irrtümlich, Wittenberg Januar 1524) ist zusammen gedruckt mit Th. Blaurer»
Sententiae Solomonis Cap. I hexametris conversun, Konstanz 1528 (Zürich,
Stadtbibl.).