Full text : Der belehrende bayerische Sekretär.

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Hobel  hat  die  Wohnung  bis  jetzt  noch  nicht  geräumt,
macht  auch  keine  Anstalt  dazu;  überdies  schuldet  er  noch  den
Miethzins  für  das  letzte  Vierteljahr.  Ich  lade  ihn  daher  zu
dem  vom  k.  Amtsgericht  anzuberaumenden  Verhandlungster—
min,  wobei  ich  bemerke,  daß  es  sich  um  eine  Feriensache“)
handelt,  und  ich  werde  in  diesem  Termin  beantragen,

den  Schreiner  Hobel  zur  sofortigen  Räumung  der
vorerwähnten  Wohnung  und  Werkstätte,  sowie  zur
Zahlung  des  rückständigen  Miethzinses  von  112  J4.
50  J8&  und  weiterer  9  .  für  jede  Woche,  die  er
über  den  1.  August  hinaus  jene  RNäumlichkeiten  benützt
  hat,  zu  verurtheilen  und  das  Urtheil  für  vorläufig
  vollstreckbar  zu  erklären.

Sechzehn  Mark  Kostenvorschuß  lege  ich  bei.
Des  k.  Amtsgerichts

gehorsamer
Franz  Straub,  Hausbesitzer.

4.
Noch  ein  Fermular  einer  Klage.

An  Würzburg,  den  10.  Okt.  1884.
das  königliche  Amtsgericht
Karlstadt.
Betreff:

Am  17.  September  vorigen  Jahres  lieh  ich  dem
Schullehrer  Karl  Weinrich,  dermalen  in  Karlstadt  wohnhaft,
  Göthes  Werke  in  10  Bänden,  gebunden  in  Pappdeckel.
  Mehrmals  hatte  ich  ihn  vergeblich  um  Zurückgabe
des  Werkes  ersucht;  da  brannte  am  16.  Mai  ds.  Irs.  das
Haus,  in  welchem  er  damals  hier  wohnte,  theilweise  ab,

*)  Während  der  Gerichtsferien  werden  nur  dringliche  Sachen  von
den  Gerichten  vorgenommen;  solche  sind:  Strafsachen,  Gesuche  um  Arrest
und  einstweilige  Verfügungen,  Meß=  und  Marktsachen,  Streitigkeiten  zwischen
  Miethern  und  Vermiethern  über  Ueberlassung,  Benützung  und  Räumung
  der  Wohnung,  sowie  Zurückbehaltung  der  vom  Miether  eingebrachten
Sachen;  Wechselsachen;  Bausachen,  wenn  es  sich  um  Fortsetzung  eines  angefangenen
  Baues  handelt.  Mahnverfahren,  Zwangsvollstreckungs=  und
Konkursverfahren  werden  durch  die  Ferien  nicht  gehemmt;  auch  kann  das
brich  auf  Antrag  noch  andere  dringliche  Sachen  als  Feriensachen

ehandeln.