Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

78  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

bestand,  im  Voraus  beschränkte.  Indeß  er  hoffte  jetzt  bestimmt  den  allgemeinen
  Landtag  schon  in  Jahresfrist  zu  eröffnen,  und  bis  dahin  konnte
man  eine  neue  Anleihe  sicher  vermeiden;  selbst  wenn  ein  Krieg  über  Nacht
hereinbrach,  besaß  der  Staat  noch  einen  Nothpfennig  an  den  zurückbehaltenen
  Staatsschuldscheinen.  Die  Zusage  der  ständischen  Mitwirkung
war  auch  durch  finanzielle  Rücksichten  geboten;  denn  nur  darum  fand  das
Schulden-Edikt  bei  der  Geschäftswelt  eine  so  günstige  Aufnahme.  Selbst
Rother,  der  keineswegs  zu  den  liberalen  Parteimännern  gehörte,  erklärte
offen,  ohne  Reichsstände  könne  der  öffentliche  Credit  nicht  mehr  auf  die
Dauer  gesichert  werden.

Die  Hoffnungen  der  Verfassungsfreunde  begannen  sich  wieder  zu  beleben.
  Marwitz  aber  meinte,  durch  die  neue  Civilliste  und  den  Verkauf
der  Domänen  verliere  der  König  seine  Wurzel  im  Staate,  während  umgekehrt
  der  liberale  Schön  klagte,  seit  der  Errichtung  des  Kronfideicommisses
sei  der  Monarch  nur  noch  der  erste  der  Landjunker.  Nach  der  Ansicht
des  Führers  der  brandenburgischen  Adelspartei  hätte  man  einfach  die
Staatsschuld  auf  ein  Drittel  oder  ein  Zehntel  ihres  Nennwerthes  herabsetzen
  sollen,  da  die  Zinsen  doch  nur  den  Wucherern  den  Beutel  füllten.
Und  zu  allem  Unheil  vollzog  der  Staatskanzler  gleichzeitig  mit  dem  Schulden-Edikte
  den  längst  vorbereiteten  nothwendigen  Eingriff  in  die  ständischen
Institutionen  Brandenburgs.  Da  der  Staat  mit  der  gesammten  Staatsschuldenmasse
  auch  die  alte  bisher  von  den  Ständen  der  Kurmark  verwaltete
  brandenburgische  Staatsschuld  wieder  selbst  übernahm,  so  wurde
die  kurmärkische  Landschaft  mitsammt  ihren  Biergelds-,  Hufen=  und  Giebelschoßkassen
  von  Rechtswegen  aufgehoben.  „Die  sonstigen  ständischen  Verhältnisse",
  erklärte  der  König,  „sollten  dadurch  nicht  berührt,  sondern  später
auf  Grund  der  Verordnung  vom  22.  Mai  neu  geregelt  werden.“  Als
die  Ritterschaft  in  einer  höchst  unehrerbietigen  Vorstellung  ihre  angeblich
verletzten  Rechte  verwahrte,  ertheilte  ihr  der  Monarch  eine  scharfe  Rüge.
Der  Oberpräsident  nahm  das  Berliner  Landhaus  in  Besitz;  die  Führer
der  Ritterschaft  verweigerten  jede  Mitwirkung,  Allen  voran  der  alte
Minister  Voß-Buch.  Also  erschien  Hardenberg  wieder,  wie  vor  neun
Jahren,  als  der  rücksichtslos  entschlossene  Bändiger  des  märkischen  Adels.
Friedrich  Buchholz  aber,  der  früher  die  Herrlichkeit  märkischer  Ständefreiheit
  gepriesen,  hielt  nunmehr  für  zeitgemäß,  in  der  „Neuen  Monatsschrift
  für  Deutschland“  zu  beweisen,  daß  die  Wiederherstellung  der  alten
Zustände  unmöglich  sei;  nur  eine  wirkliche  Volksvertretung  könne  der  neuen
Zeit  genügen.

Auch  der  ständische  Particularismus  der  rheinisch-westphälischen  Edelleute
  begegnete  kalter  Ablehnung.  Sie  waren  vor  Kurzem  von  dem
Justizminister  abgewiesen  worden,  als  sie  um  Wiederherstellung  des  privilegirten
  Gerichtsstandes  baten.  Jetzt  beschwerten  sich  die  Stände  der
Grasschaft  Mark,  an  ihrer  Spitze  abermals  der  rastlose  Bodelschwingh-