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lassen. Hock arbeitete im geheimen, aber nicht unbemerkt, auf
eine Sprengung des Zollvereins hin durch eine Vereinigung
der süddeutschen und vielleicht auch mitteldeutschen Staaten mit
Osterreich zu einem Zollganzen. Osterreich empfahl, falls Preußen
dem Vertrage vom 7. Sept. nicht entsage, mit Bayern, Württem-
berg, den beiden Hessen, Nassau und der freien Stadt Frankfurt
Vorbereitungen zu einem selbständigen Zollverein zu machen; in
erster Stelle und schleunig sei auch erforderlich, daß die genannten
Regierungen und das Königreich Sachsen eine gemeinsame An-
frage darüber an Preußen richteten, ob Hannover zu den Ver-
handlungen über Erneuerung des Zollvereins zugezogen werde;
im Falle der Bejahung sei dann das gemeinsame Verlangen zu
stellen, auch Osterreich an den Verhandlungen teilnehmen zu
lassen, da die Verhandlungen doch einmal über die Grenzen des
alten Zollvereins hinausgingen. Einen weiteren energischen Schritt
tat Osterreich, indem es am 25. Nov. 1851 sämtliche Bundes-
regierungen auf den 4. Jan. 1852 nach Wien zu freien Kon-
ferenzen über die handelspolitische Lage einlud, also ein Viertel-
jahr vor den zu Berlin angesetzten Zollkonferenzen. Wie wohl
nicht anders erwartet, lehnte Preußen vor Neukonstituierung des
Zollvereins jede andere Art der Unterhandlung ab. In Wien
wurde zunächst ganz offen über die Möglichkeit eines Handels-
vertrags zwischen dem Zollverein und Osterreich beraten (Vertrags-
form A), ferner über eine Vorbereitung der vollständigen Zoll-
einigung Osterreichs und Deutschlands (Vertragsform B). Als
Grundlage beider Entwürfe war eine allgemeine gegenseitige An-
gleichung der Tarife in Aussicht genommen, bis dann so oder
so eine völlige Zolleinigung möglich sei. Zu diesen beiden Vor-
schlägen trat dann aber ein geheimer (Vertragsform C): wenn,
wie vorauszusehen, Preußen auf beide Vorschläge ablehnend ant-
worte, dann sollten Bayern, Württemberg, Baden, beide Hessen,
Nassau und Sachsen unter Austritt aus dem preußischen Zoll-
verein mit OÖsterreich einen neuen begründen. Während man sich
im Prinzip über die Verträge A und B ohne große Schwierig-
keiten verständigte, war der Vertrag C trotz aller Bereitwilligkeit
Sachsens, entgegenzukommen, so geartet, daß fast jeder einzelne