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Die Schlachthoftierärzte sind verantwortlich dafür, daß die Personen, welche bei der
Beförderung und der Schlachtung seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere beschäftigt
gewesen sind, sich einer gründlichen Entseuchung unterziehen, daß ferner die von diesen
Tieren betretenen Wege und Räumlichkeiten, die zur Beförderung und zur Schlachtung
benutzten Geräte, sowie die Abgänge der Schlachttiere gründlich entseucht werden.
Dresden, am 5. Oktober 1908.
Ministerium des Innern.
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Dutschmann.
Serichligung.
In der Anlage VI der Verordnung, die Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes usw. betreffend,
vom 24. Juli 1900 (G.= u. V.-Bl. S. 537) muß es unter 1 statt „erstreckt sich auf
alle im Grubenfelde“" heißen:
erstreckt sich auf alle etwa im Grubenfelde.
Druck und Berlag der Königl Hofbuchdruckerei von C. E. Mein dolb & Eöbne, Dresden.