Full text: Das Interregnum.

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dem ersten werden mehrere der Geschichte angehörige Zwischenreiche 
einer Untersuchung unterzogen, insbesondere wird dem Interregnum 
des ehemaligen deutschen Reiches vom juristischen Standpunkte aus 
eine eingehende Betrachtung gewidmet werden. Dass diese geschicht- 
lichen Ausführungen in doppelter Beziehung, sowohl hinsichtlich 
der Zahl der zu benutzenden Interregna, als auch insofern als diese 
lediglich nach rechtlichen Gesichtspunkten beurtheilt werden sollen, 
sich angemessene Beschränkung auferlegen, wird keiner Rechtfertigung 
bedürfen. 
Der zweite Theil soll das Interregnum im Lichte des modernen 
allgemeinen Staatsrechts zu betrachten versuchen. 
 
	        
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