Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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tbl.  sgr.  pf.
bis  2000  Thl.  3/6  Prozent  mithin  von  100  Thlrn.  —25—
darüber  ½  Prozent,  mihin  von  100  Tolm.  ,  —lö—
Ein  höberes  Honorar  darf  bei  Strafe  der  Nichiigkeit  nicht  bedun
gen  werden,  und  Prokuraturgebühren  sind  da  unzulässig,  wo  der
Sachwalter  eineS  Gläubigers  dem  Schuldner  nur  Nachsicht  verschafft.
5.  Düten,  einschließlich  Juttergeld,  auf  einen  halben  Tag  (Vormittags  oder
der  Nachmittagszeit  nicht  über  vier  Stunden,  ingleichen  der  Mittags-Kul-
  wenn  vor  12  Uhr  Minags  die  Verbandlung  begonnen  ban  und
nicht  länger  als  bis  2  Uhr  sortt  gesetzt  werden  is)  —
auherdem  das  Doppelte.
a)  Wenn  aber  die  Entfernung  nur  eine  halbe  Sz#unde  beträgt  und  der
Notar  und  der  Advokat  spätestens  in  einem  halben  Tage  zurücklemmen
  kann  —6

b)  muß  varse#e  aber  auswärts  übernachten,  fũr  jede  LT  noch  be-?*7


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.  27—
Diepensationsgesuch,  i  Echreiben  Nr.  159.
Erbvertheilung,  s.  Rechnungen  Nr.  155.
Fuhrlohn,  ĩ.  Neisekosten  Nr.  45  58.
.  Gelder-Ginhebung  außer  dem  Prozeß  (im  Prozeß,  f.  Nr.  523
a)  bloße  Assistenz  bei  eigener  Geld-Einbebung  des  Klienten  nach  Größe
der  Summe  10  Sgr.  bis.2|
b)  erbebt  aber  der  Advokat,  oder  Not  tar  das  Geld  in  Auftrag,  einschließlich
  Verpackung,  Versendung  und  Berechnung,  wenn  die
Summe  beträgt:
1.  bis  100  Thl.  .  .  .  .  10  Sgr.  bis—21
2.  bis  500  Thl  .  .  .  Lngk.bii!ll2—
oder  siatt  vdese  von  jedem  Hundert  .  .  .  .«—8—
3.l-i610l  ·  1  1  12  ?  Est.  bis  216  —
oder  statt  dessen  vom  Ku  .  .—5——-4.
  darüber  von  jedem  Hunder  5

.  Gutachten,  schrisiiches,  uͤber  doesn  Rechtsfall,  wenn  solches  usbrücklich
verlangt  wird

a)  e  es  nur  einen  esgescriebenen  Bogen  in  der  Neinschrift  entgr.

  bis

5)  dart  i  Ibl.  12  Senr.  bio
wobei  :(556  minder  auf  die  Weitlaͤuftigkeit  als  auf  die  Zweckmäßig.
keit  und  den  inneren  Gehalt  zu  sehen  ist.

SKaufvertrag,  s.  Contrakt  Nr.  443.

Meilengebuhren,  von  jeder  Mee  Enfermng  bis  zum  Ort  der  Ve.

stimmung,  einschließlich  des  Rückwehs,  1—
und  ist,  wenn  die  Emfernung  unter  44%  Me  ist,  der  Ansat  ver.

bälinihmäßig  zu  theilen.  s.  auch  Nr.  4

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