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Die vollkonmmenste Ausgestaltung erhielte das Gemeindehaus
durch die Verbindungmit dem Reformgasthausc. Es
wird darauf näher hingewiesen unker den nachsolgenden Beispielen
von Marcardsmoor und Broitz.
Die Beschaffung der Geldmittel. Hat der Gedanke, ein Gemeindehaus
zu errichten, angeregt durch ein führendes Mitglied
der Gemeinde, einmal in den Lerzen Wurzel geschlagen, so wird
auch die Gebesrendigkeit erwachen. Man wird zunächst den Wunsch
haben: Wir schaffen das Haus aus eigner Kraftl! Pastor
MklierAngeben“ schlägt vor, Anteilscheine von etwa 50 Mk.
auszugeben, gewissermaßen das Gemeindehaus auf Aktien zu begründen.
Es kommen dem Vorhaben sodann wohl größere Gaben
vermögender Gemeindemitglieder oder in der Gemeinde geborener
und in der Fremde zu Besitz gekommener Personen zu Hilfe (Beispiele
von Gutach und Pflaumloch); auch fürstliche Gönner reichen
die helsende Hand (Beispiel Dorndors). In der Gemeinde selbst
sammelt man die Ueberschüsse von Festen, von Familienabenden,
von Konzerten des Kirchenchors (Beispiel Seelscheid). Aus Gutach
wird von der Veranstaltung einer Lotterie berichtet, zu der die am
Orte wohnenden Künstler wertvolle Gaben beistenerten. Von
einer Geldlotterie und auch von dem Gewinn aus Toanzfestlichkeiten
ist besser abzusehen, sie erscheinen der Sache nicht ganz
würdig. Wohl aber kann örtlichen Genossenschaften die
Errichtung eines Gemeindehauses als schönes Ziel gesteckt werden;
sie können darin ihrer Verwaltung zugleich ein Heim bieten (Beispiel
Muschaken). — Der politischen Gemeinde wird es nur selten
(3z. B. im Falle ausgedehnten Grunddesitzes) möglich sein, aus
eigenen Mitteln ein Gemeindehaus zu schafsen, wenn sie nicht etwa
den Weg der Anleihe betreten will. — Unsere Aufgabe wird aber
in erster Linie an die kirchliche Gemeinde herantreten, ihrer Liebesarbeit
soll ja das Haus zu einem großen Teile dienen. Ist die
Kirchgemeinde wohlhabend, besitzt sie mindestens ein versügbares
Grundstück, so ist die Möglichkeit einer Durchführung des Planes
schon näher gerückt (Beispiel Rosdorf). Eine Erhöhung der
Kirchensteuer zu unserem Zwecke fände vielleicht die Billigung der
Behörden, indessen würde der Zwang das Gemeindehaus von vornherein
unbeliebt machen. Evangelische Gemeinden in der Diaspora
könnten an den Gufstav Adols-Verein, an die Innere Mission, den
Vaterländischen Frauenverein herantreten. Langen einheimische
und kirchliche Mittel nicht aus, so wird man sich nach behördlicher
Hilfe umsehen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die
Versicherungsanstalten mit Rückficht auf die Krankenpflegeeinrichtungen,
die Feuerversicherungsgesellschaften
wegen der Kinderheime Zuschüsse bewilligen. Die
Kreisverwaltungen in Preußen, denen ja nach der
Kreisordnung vom Jahre 1872 das Recht zu Ausgaben verliehen
it, die außerhalb der eigentlichen gesetlichen Verwaltungsaufgaben
dem Wohl der Kreisbevölkerung dienen, wären heranzuziehen: der