Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Die  vollkonmmenste  Ausgestaltung  erhielte  das  Gemeindehaus
durch  die  Verbindungmit  dem  Reformgasthausc.  Es
wird  darauf  näher  hingewiesen  unker  den  nachsolgenden  Beispielen
von  Marcardsmoor  und  Broitz.

Die  Beschaffung  der  Geldmittel.  Hat  der  Gedanke,  ein  Gemeindehaus

  zu  errichten,  angeregt  durch  ein  führendes  Mitglied
der  Gemeinde,  einmal  in  den  Lerzen  Wurzel  geschlagen,  so  wird
auch  die  Gebesrendigkeit  erwachen.  Man  wird  zunächst  den  Wunsch
haben:  Wir  schaffen  das  Haus  aus  eigner  Kraftl!  Pastor
MklierAngeben“  schlägt  vor,  Anteilscheine  von  etwa  50  Mk.
auszugeben,  gewissermaßen  das  Gemeindehaus  auf  Aktien  zu  begründen.
  Es  kommen  dem  Vorhaben  sodann  wohl  größere  Gaben
vermögender  Gemeindemitglieder  oder  in  der  Gemeinde  geborener
und  in  der  Fremde  zu  Besitz  gekommener  Personen  zu  Hilfe  (Beispiele
  von  Gutach  und  Pflaumloch);  auch  fürstliche  Gönner  reichen
die  helsende  Hand  (Beispiel  Dorndors).  In  der  Gemeinde  selbst
sammelt  man  die  Ueberschüsse  von  Festen,  von  Familienabenden,
von  Konzerten  des  Kirchenchors  (Beispiel  Seelscheid).  Aus  Gutach
wird  von  der  Veranstaltung  einer  Lotterie  berichtet,  zu  der  die  am
Orte  wohnenden  Künstler  wertvolle  Gaben  beistenerten.  Von
einer  Geldlotterie  und  auch  von  dem  Gewinn  aus  Toanzfestlichkeiten
  ist  besser  abzusehen,  sie  erscheinen  der  Sache  nicht  ganz
würdig.  Wohl  aber  kann  örtlichen  Genossenschaften  die
Errichtung  eines  Gemeindehauses  als  schönes  Ziel  gesteckt  werden;
sie  können  darin  ihrer  Verwaltung  zugleich  ein  Heim  bieten  (Beispiel
  Muschaken).  —  Der  politischen  Gemeinde  wird  es  nur  selten
(3z.  B.  im  Falle  ausgedehnten  Grunddesitzes)  möglich  sein,  aus
eigenen  Mitteln  ein  Gemeindehaus  zu  schafsen,  wenn  sie  nicht  etwa
den  Weg  der  Anleihe  betreten  will.  —  Unsere  Aufgabe  wird  aber
in  erster  Linie  an  die  kirchliche  Gemeinde  herantreten,  ihrer  Liebesarbeit
  soll  ja  das  Haus  zu  einem  großen  Teile  dienen.  Ist  die
Kirchgemeinde  wohlhabend,  besitzt  sie  mindestens  ein  versügbares
Grundstück,  so  ist  die  Möglichkeit  einer  Durchführung  des  Planes
schon  näher  gerückt  (Beispiel  Rosdorf).  Eine  Erhöhung  der
Kirchensteuer  zu  unserem  Zwecke  fände  vielleicht  die  Billigung  der
Behörden,  indessen  würde  der  Zwang  das  Gemeindehaus  von  vornherein
  unbeliebt  machen.  Evangelische  Gemeinden  in  der  Diaspora
könnten  an  den  Gufstav  Adols-Verein,  an  die  Innere  Mission,  den
Vaterländischen  Frauenverein  herantreten.  Langen  einheimische
und  kirchliche  Mittel  nicht  aus,  so  wird  man  sich  nach  behördlicher
  Hilfe  umsehen.  Es  erscheint  nicht  ausgeschlossen,  daß  die
Versicherungsanstalten  mit  Rückficht  auf  die  Krankenpflegeeinrichtungen,
  die  Feuerversicherungsgesellschaften
  wegen  der  Kinderheime  Zuschüsse  bewilligen.  Die
Kreisverwaltungen  in  Preußen,  denen  ja  nach  der
Kreisordnung  vom  Jahre  1872  das  Recht  zu  Ausgaben  verliehen
it,  die  außerhalb  der  eigentlichen  gesetlichen  Verwaltungsaufgaben
dem  Wohl  der  Kreisbevölkerung  dienen,  wären  heranzuziehen:  der