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allein in ihrem Wirtschaftsbetriebe wesentlich geloͤrdert E2# man
konnte es auch merken, wie ei anderer a
trieb in die Leute kam.“ (ersn" .Deutsche Dorfztg.“, ben
Nr. 12—
In Entan war der dori sehr verbreiteten Güterschlächterei mit
der brimitiven“ Organisation der Genossenschaften schwer beizukommen.
Diese haben aber jetzt einen geeigneten Weg gefunden. Nach Beschluß
des Verbandstages der Ermländischen Derlkolafsen darf keine Darlehnskasse
des Bezirks einer Person, die sich als Vermittler oder Käufer
bei einer h Giterschlöchterei beteiligt, einen Pfennig
Be 1t der Gülerschlächterei e z
Möchten die Raisfeisenvereine und Darlehnskassen sich dieser
großen und segensreichen Aufgabe noch immer mehr bewußt
werden; denn bisher sind nur einzelne Ansänge zu verzeichnen.
In jeder Dorfgemeinde kommt von Zeit zu
Zeit eine Hofversteigerung vor; wahrlich Mahnung
genug, hier zum Segen des Einzelnen wie des Ganzen einzugreifen.
(Vergl. Literatur.)
Einige Richtlinien sollen angegeben werden, wie nach den
langjährigen Erfahrungen der großen Genossenschaftsverbände
durch die Darlehnskassen dem Unwesen gestenert werden kann.
1. Der Vorstand eines Darlehnskassenvereins, der ja selbstverständlich
mit allen örtlichen Verhältnissen vertraut sein muß.
hat sich vor allem der gesamten Schulden des Verschuldeten zu
versichern. Er muß auf wahrheitsgetreue Aussage unbedingt
dringen und sich das Erkundigungsrecht ausbedingen. Er muß
sich einen Hypothekenauszug mit Genehmigung des Verschuldeten
vom Gericht ausstellen lassen. Er muß sich seitens der
Gläubiger genaue Schlußrechnungen mit sicherer Zinsberechnung
bis zu einem Datum, an dem die Ausbahlung resp.
Rückzahlung ersolgen soll, ansertigen lassen. Diese Rechnungen
müssen seitens des Schuldners zwecks Auszahlung an die Gläubiger
vorher anerkannt werden. Dann muß der Vorstand und
Aussichtsrat, womöglich mit Zuhilfenahme von gewissenhaften Vertrauensmännern,
abwägen, ob durch einen öffentlichen Verkauf
oder durch Verkauf unter der Hand so viel gelöst werden wird, als
nötig ist zur Abstoßung der Schuldner und zur Befreiung aus den
Wuchererhänden. Niemals, unter keinen Umständen darf zugegeben
werden, daß etwa noch ein kleiner, wenn auch verschwindend
kleiner Teil Schulden beim Wucherer stehen bleibt.
Der Vorstand mß ferner erwägen, daß die Darlehnskassen nicht
den Hypothekenkredit zu befriedigen haben, sondern den
Personalkredit. Wenn die nötige Summe nicht aus der