in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 407
‚Insoweit wäre also eine Vertheuerung ohnehin eingetreten;
dieselbe tritt nun mit dem Zollanschlusse allerdings in umfassen-
derer Weise ein, zugleich aber auch eine höhere Einnahme als
die beabsichtigte (namentlich durch das reichliche Präcipuum), so
dass der Ueberschuss u. A. auf die Eisenbahnbauten, die sonst
eine grössere Vermehrung der Staatsschulden hervorrufen wür-
den, verwendet werden kann, wenn nicht eine partielle Erleich-
terung in den directen Steuern für nothwendiger erkannt werden
sollie.
So ist Kaffee längst ein hauptsächliches Lebensbedürfniss der
unteren Volksklassen, so gut wie es die Kartoffeln für dieselben
sind, und man kann daher diese Klassen für den höheren Zoll
auf Kaffee (und einige andere Artikel) durch Erlass oder Er-
mässigung der untersten Sätze der Personalsteuer entschädigen.
Die später noch vom Auslande gegen höheren Zoll bezogenen
Manufacturwaaren, wie englische Stuffs, Velvels, Tülle oder fran-
zösische und schweizerische Seidenwaaren oder andere Fabrikate,
wie feinere Glas- und Lederwaaren, kurze Waaren etc., gehören
vorzugsweise den Bedürfnissen der reicheren und bemittel-
teren Volksklassen an und es wird insoweit eine gerechtere
Vertheilung der öffentlichen Lasten durch die künftige Mehr-
besteuerung bewirkt werden. Diese Klassen haben um so weniger
Ursache, sich über die höheren Zollsätze zu beschweren, als sie
sonst nach der ganzen Finanzlage ein höheres Maass von directen
Steuern hätten übernehmen müssen, wenn die indirecte Besteue-
welche Sätze sich wegen des leichteren Gewichtes im Vergleiche mit den
Sätzen des Zollvereinstarifs wie schon oben allgemein bemerkt, um circa
61/3 Procent höher stellen.
Für den Zollverein ist durch den September-Vertrag der Zoll
für Kaffee . von 6!/2 Rthir. auf 5 Rthlr.
Tabaksblätter „ya „4
Thee „A ,n » 8
Syrup.. 2 2. 4 5 „2
Wein in Fässern „ 8 » „6,
herabgesetzt worden. Schwerlich hätte Preussen, ohne sich einer grossen
Verantwortlichkeit gegenüber dem Zollvereine zu unterziehen, den Wünschen
Hannovers mehr entgegenkommen können. Der Zoll auf Rohzucker bleibt
daher auch 5 Rthlr.
Zeitschr. für Staatsw. 1853. 3s Heft. 27