230 Der Deutsch-dänische Krieg.
Tapferkeit ist ein uraltes Erbteil aller deutschen Stämme; jeder hat ruhmreiche
Kriegsthaten in allen Zeitaltern aufzuweisen. Rudolf von Habsburg
hatte schon vor fast sechshundert Jahren gesagt: „Mit auserlesenen 4000
deutschen Helmen (Reitern) und 40 000 Mann deutschen Fußvolks will ich die
ganze Welt angreifen.“ In welch höherem Grade hätte das im Jahre 1866
gelten müssen, wenn — Deutschland zu einem großen Ganzen vereinigt, wenn
es einig gewesen wäre! Der Deutsche Bund konnte ohne besondere Anstrengung
eine Macht von 400 000 Mann, bei größerem Aufwand auch
600 000 Mann, ins Feld stellen, ungerechnet die Verstärkungen, über welche
Hsterreich und Preußen geboten.
Aber der Bund war in fünfzig Jahren nicht dahin gelangt, sich auch nur
eine leidlich gute Kriegsverfassung zu geben! Ein Heer ohne einheitliche,
durch kleinliche staatspolitische Rücksichten gehemmte Oberleitung wird leicht
gerade im kritischen Augenblick in seiner Schlagfertigkeit beeinträchtigt und
unfähig zu großen Entscheidungen. Und doch hatte die Eifersucht der deutschen
Kleinstaaten auf ihre volle Eigenmacht und das gegenseitige Mißtrauen der
größeren es zuwege gebracht, daß nach einer ausdrücklichen Bestimmung der
Bundesfassung selbst der Schein von Suprematie (Oberherrschaft) eines Bundesstaates
über den andern vermieden werden sollte.
ünnfre der griechischen Geschichte kundigen Leser werden wissen, daß die
Griechen, welche doch gewiß auf ihre Freiheit und Selbständigkeit in ihren
zahlreichen Gemeinwesen eifersüchtig genug wachten, ihre Helden= und Blütezeit
hatten, als ein Staat, Sparta oder Athen, in gemeinsamen Angelegenheiten
die Hegemonie oder Vorherrschaft führte. Dem war aber bei
uns nicht so.
Osterreich, das beinahe 800 O00 Mann, Preußen, das 700 doo Mann
aufbringen konnte, durfte keine militärische Herrschaft über Liechtenstein, dessen
Heeresmacht aus 60—80 Jägern bestand, in Anspruch nehmen!
Das Bundesheer, aus den Kontingenten aller Bundesstaaten zusammengesetzt,
ward nach der jedesmaligen Bundesmatrikel, d. h. nach dem maßgebenden
Verzeichnis über das an Geldbeiträgen und Mannschaft zu Entrichtende, gestellt.
Das Bundesheer bestand hiernach aus vollständig organisierten, teils ungemischten,
teils zusammengesetzten Armeekorps, welche ihre Unterabteilungen,
Divisionen und Brigaden hatten.
Kiin Bundesstaat, dessen Kontingent ein oder mehrere Armeekorps für
sich allein bildete (Dsterreich, Preußen, Bayern), sollte Kontingente andrer
Bundesstaaten mit dem seinigen in einer Abteilung vereinigen. Die Stärke
und die Zusammenziehung des aufzustellenden Kriegsheeres wurde durch besondere
Bundesbeschlüsse bestimmt; das aufgestellte Kriegsheer des Bundes
sollte allerdings ein Heer bilden und von einem Feldherrn befehligt werden.
Derselbe ward von dem Bunde gewählt und von der Bundesversammlung,
seiner zuständigen Behörde, in Eid und Pflicht genommen. Er sollte dem
Bunde persönlich verantwortlich sein und vor ein Kriegsgericht gestellt
werden können. Wie stand es aber damit, wenn der oberste Feldherr ein gekröntes
Haupt war?