Full text : Fünfzig Jahre aus Preußens und Deutschlands Geschichte.

230  Der  Deutsch-dänische  Krieg.

Tapferkeit  ist  ein  uraltes  Erbteil  aller  deutschen  Stämme;  jeder  hat  ruhmreiche
  Kriegsthaten  in  allen  Zeitaltern  aufzuweisen.  Rudolf  von  Habsburg
hatte  schon  vor  fast  sechshundert  Jahren  gesagt:  „Mit  auserlesenen  4000
deutschen  Helmen  (Reitern)  und  40  000  Mann  deutschen  Fußvolks  will  ich  die
ganze  Welt  angreifen.“  In  welch  höherem  Grade  hätte  das  im  Jahre  1866
gelten  müssen,  wenn  —  Deutschland  zu  einem  großen  Ganzen  vereinigt,  wenn
es  einig  gewesen  wäre!  Der  Deutsche  Bund  konnte  ohne  besondere  Anstrengung
  eine  Macht  von  400  000  Mann,  bei  größerem  Aufwand  auch
600  000  Mann,  ins  Feld  stellen,  ungerechnet  die  Verstärkungen,  über  welche
Hsterreich  und  Preußen  geboten.

Aber  der  Bund  war  in  fünfzig  Jahren  nicht  dahin  gelangt,  sich  auch  nur
eine  leidlich  gute  Kriegsverfassung  zu  geben!  Ein  Heer  ohne  einheitliche,
durch  kleinliche  staatspolitische  Rücksichten  gehemmte  Oberleitung  wird  leicht
gerade  im  kritischen  Augenblick  in  seiner  Schlagfertigkeit  beeinträchtigt  und
unfähig  zu  großen  Entscheidungen.  Und  doch  hatte  die  Eifersucht  der  deutschen
Kleinstaaten  auf  ihre  volle  Eigenmacht  und  das  gegenseitige  Mißtrauen  der
größeren  es  zuwege  gebracht,  daß  nach  einer  ausdrücklichen  Bestimmung  der
Bundesfassung  selbst  der  Schein  von  Suprematie  (Oberherrschaft)  eines  Bundesstaates
  über  den  andern  vermieden  werden  sollte.
ünnfre  der  griechischen  Geschichte  kundigen  Leser  werden  wissen,  daß  die
Griechen,  welche  doch  gewiß  auf  ihre  Freiheit  und  Selbständigkeit  in  ihren
zahlreichen  Gemeinwesen  eifersüchtig  genug  wachten,  ihre  Helden=  und  Blütezeit
  hatten,  als  ein  Staat,  Sparta  oder  Athen,  in  gemeinsamen  Angelegenheiten
  die  Hegemonie  oder  Vorherrschaft  führte.  Dem  war  aber  bei
uns  nicht  so.

Osterreich,  das  beinahe  800  O00  Mann,  Preußen,  das  700  doo  Mann
aufbringen  konnte,  durfte  keine  militärische  Herrschaft  über  Liechtenstein,  dessen
Heeresmacht  aus  60—80  Jägern  bestand,  in  Anspruch  nehmen!

Das  Bundesheer,  aus  den  Kontingenten  aller  Bundesstaaten  zusammengesetzt,
  ward  nach  der  jedesmaligen  Bundesmatrikel,  d.  h.  nach  dem  maßgebenden
Verzeichnis  über  das  an  Geldbeiträgen  und  Mannschaft  zu  Entrichtende,  gestellt.
Das  Bundesheer  bestand  hiernach  aus  vollständig  organisierten,  teils  ungemischten,
  teils  zusammengesetzten  Armeekorps,  welche  ihre  Unterabteilungen,
Divisionen  und  Brigaden  hatten.

Kiin  Bundesstaat,  dessen  Kontingent  ein  oder  mehrere  Armeekorps  für
sich  allein  bildete  (Dsterreich,  Preußen,  Bayern),  sollte  Kontingente  andrer
Bundesstaaten  mit  dem  seinigen  in  einer  Abteilung  vereinigen.  Die  Stärke
und  die  Zusammenziehung  des  aufzustellenden  Kriegsheeres  wurde  durch  besondere
  Bundesbeschlüsse  bestimmt;  das  aufgestellte  Kriegsheer  des  Bundes
sollte  allerdings  ein  Heer  bilden  und  von  einem  Feldherrn  befehligt  werden.
Derselbe  ward  von  dem  Bunde  gewählt  und  von  der  Bundesversammlung,
seiner  zuständigen  Behörde,  in  Eid  und  Pflicht  genommen.  Er  sollte  dem
Bunde  persönlich  verantwortlich  sein  und  vor  ein  Kriegsgericht  gestellt
werden  können.  Wie  stand  es  aber  damit,  wenn  der  oberste  Feldherr  ein  gekröntes
  Haupt  war?