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über 15 bis 20 Meilen . .. 8 Pf.,
über 20 bis 25 Meilen . . .. 10 "
25 bis 30 " . . .. 1 Sgr. — "
30 bis 40 " 1 " 2 "
40 bis 50 " .. 1 " 4 "
50 bis 60 " 1 " 6 "
60 bis 70 " 1 " 8 "
70 bis 80 " . . .. 1 " 10 "
80 bis 90 "....... 2 " — "
90 bis 100 " ......... 2 " 2 "
100 bis 120 " . . . . .. 2 " 4 "
120 bis 140 " .. 2 " 6 "
140 bis 160 " 2 " 8 "
über 160 Meillen 2 " 10 "
Ueberschießende Gewichtstheile unter einem Pfunde werden für ein volles
Pfund gerechnet.
Als Minimalsätze für ein Packet werden bis 5 Meilen 2 Sgr., über
5 bis 15 Meilen 3 Sgr., über 15 bis 25 Meilen 4 Sgr., über 25 bis 50
Meilen 5 Sgr., und über 50 Meilen auf alle Entfernungen 6 Sgr. erhoben.
Der Päckerei-Sendung muß eine, den reglementarisch zu erlassenden Vor-
schriften entsprechende Begleitadresse beigefügt sein, für welche besonderes Porto
nicht in Ansatz kommt.
Wenn mehrere Packete zu derselben Begleitadresse gehören, wird für jedes
einzelne Packet die Taxe selbstständig berechnet.
§. 3.
Porto und Assekuranzgebühr für Sendungen mit deklarirtem
Werthe.
Für Sendungen mit deklarirtem Werthe wird erhoben:
a) Porto, und zwar:
1) für Briefe, ohne Unterschied der Schwere derselben, auf die nach
§. 2. ermittelten Entfernungen:
bis 5 Meilen 1,5 Sgr.,
über 5 bis 15 " 2 "
über 15 bis 25 " 3 "
über 25 bis 50 " .... 4 "
über 50 Meilen 5 "
2) für