Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. September 1874. Nr. 38.
Inhalt: 1. allgemeine Verwaltung-Sachen: Mittheilungen 5. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Post- Dampfschiff
über den Stand der Rinderpest; Verweisung von Aus- verbindung Stettin Kopenhagen; Eröffnung der Eisenbahn
ländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 331. zwischen Hagen in Westfalen und Brügge in Westfalen;
2. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschriften: Er Eröffnung der Eisenbahn zwischen Hainichen in Sachsen
scheinen der Sammlung der Gesetze etc. über Registrirung und Roßwein; Unzureichend frankirte Briefe aus Hongkong;
und Vermessung der deutschen Kauffahrteischiffe; Beginn Eröffnung der Eisenbahn Gaschwitz Meuselwitz; Post-
der Seesteuermanns-Prüfung in Flensburg... 332. Dampfschiffverbindungen Stralsund-Malmoe und Stettin.
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Kopenhagen; Unzureichend frankirte Briese aus der Kolonie
Münzen... 333. Süd- Australien; See- Postverbindungen mit Ostindien,
4. Zoll- und. Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an China, Japan u. s. w..... 336.
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate 6. Konsulat-Wesen: Ernnenung ... 338.
Januar bis August 1874 ... 334.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Mittheilungen
Über den Stand der Rinderpest.
V.
1. Oesterrelch-Ungarn.
In der ersten Woche des Monat September herrschte die Rinderpest in Galizien (in den Kontumaz-
anstalten Husiatyn und Kogaczowka, sowie in vier Ortschaften der Bezirke Hustathn und Podhajce), der Buko-
wina (in der Kontumazanstalt Nowoslelitza), Croatien, Slavonien und der Millitärgrenze.
In Ungarn ist die Seuche im Zala'er Komitat ausgebrochen.
2. Rußland.
Nach neueren Nachrichten (vergl. Seite 312) ist die Rinderpest im Gouvernement Suwalki (Kreise
Kalwarya und Seinie) heftig aufgetreten. Die Königlich preußische Bezirks-Regierung zu Gumbinnen hat in
Folge dessen unterm 3. September die für die russische Grenze bereits bestehenden Elnfuhrverbote nach Maß-
gabe des §. 6 der Instruktion vom 9. Juni v. Js. (Reichs-Gesetzblatt Seite 147) ausgedehnt.
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